Schweiz setzt Malaysia in Milliarden-Finanzskandal unter Druck
Washington (APA/Reuters) - Im Finanzskandal um einen malaysischen Staatsfonds dringt die Schweiz auf weitere Ermittlungen. Bundesanwalt Mich...
Washington (APA/Reuters) - Im Finanzskandal um einen malaysischen Staatsfonds dringt die Schweiz auf weitere Ermittlungen. Bundesanwalt Michael Lauber beantragte nach Angaben seines Büros am Freitag Amtshilfe bei den Behörden Malaysias. Seine eigenen Untersuchungen hätten bisher ergeben, dass bei dem Fonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) Gelder von vermutlich bis zu vier Milliarden Dollar veruntreut worden seien.
Ein geringer Teil dieser Summe sei auf Konten in die Schweiz überwiesen worden. Kontoinhaber seien frühere malaysische Beamte sowie aktuelle und ehemalige Beamte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Lauber zufolge gibt es ernste Hinweise darauf, dass Gelder malaysischer Staatsunternehmen veruntreut wurden, die für die Wirtschaftsentwicklung und soziale Projekte in dem Land bestimmt waren. Der Bundesanwalt prüft, ob dabei gegen Schweizer Gesetze verstoßen wurde.
Die malaysischen Behörden gehen bereits Vorwürfen der Misswirtschaft und Bestechung bei 1MDB nach. Die Schweiz hat vergangenen August Ermittlungsverfahren gegen zwei frühere Vertreter des Fonds sowie gegen unbekannt begonnen. Lauber teilte nun mit, er habe im September in Zürich mit seinem malaysischen Amtskollegen über die Angelegenheit gesprochen. Insiderinformationen zufolge wurde Lauber damals nachdrücklich dazu aufgefordert, seine Ermittlungen im Fall 1MDB einzustellen.
Die Affäre ist politisch hochbrisant. Denn der Aufsichtsrat des 1MDB wird vom malaysischen Ministerpräsidenten Najib Razak geleitet. Najib war jüngst vom heimischen Generalstaatsanwalt von Korruptionsvorwürfen freigesprochen worden. Eine Überweisung auf Najibs persönliches Konto in Höhe von 681 Millionen Dollar wurde als privates Geschenk der saudi-arabischen Königsfamilie gewertet. Daraufhin kündigte die malaysische Antikorruptionsbehörde an, eine Überprüfung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu beantragen.