Innenpolitik

Terror-Meldepflicht in Österreich noch in Planungsphase

Symbolfoto.
© APA/Fohringer

Das Innenministerium reagierte auf die Anschläge von Paris unter anderem damit, dass eine Meldepflicht für mögliche extremistische Täter eingeführt wurde. Verdachtsfälle müssten demnach den Behörden mitgeteilt werden. Noch verhandeln die Koalitionspartner über das Gesetz. Dennoch ist weiterhin ein Inkrafttreten bis Sommer geplant.

Wien – Bei der Einführung einer Meldepflicht für potenzielle extremistische Täter oder „Gefährder“ tut sich vorerst nichts. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte entsprechende Pläne Anfang Dezember des Vorjahres im Kielwasser der Pariser Terroranschläge vorgelegt. Derzeit aber befinde man sich noch in der Abstimmungsphase mit dem Koalitionspartner, hieß es auf APA-Anfrage in ihrem Büro.

Geplant ist eine weitere Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, mit der man „verfassungsgefährdende Angriffe“ verhindern will, wie es im ersten Entwurf im Dezember hieß. Analog zum bereits bestehenden Hooligan-Paragrafen sollen Personen, denen man solche Angriffe zutraut, von der Polizei vorgeladen und „über rechtskonformes Verhalten belehrt“ werden. Außerdem soll die Exekutive die Möglichkeit erhalten, solche Personen zu ganz bestimmten Zeiten vorzuladen, um sie etwa für Veranstaltungen von der Straße fernzuhalten.

SPÖ und ÖVP sind freilich noch dabei, das Ganze abzustimmen. Sowohl Innen- als auch Verteidigungsministerium bestätigten, dass man sich derzeit in Gesprächen finde. Das BMI spricht dabei von einer „Präventionsnovelle“, die derzeit geschnürt werde. „Zu gegebener Zeit“ soll dann ein Entwurf vorliegen. Ziel sei es, dass die Bestimmungen bis zum Sommer in Kraft treten. (APA)

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