Gewerkschaft macht gegen All-in-Verträge mobil
Die Gewerkschaft will All-in-Verträge wieder auf Führungskräfte beschränken. Zudem gibt es einen Online-Rechner für mehr Transparenz.
Wien –Rund 20 Prozent aller Arbeitsverträge in Österreich sind laut Sozialministerium All-in-Verträge, bei denen von Normalarbeit bis zu Mehr- und Überstunden alles abgegolten wird. Im Bauwesen liege der Anteil sogar bei 27 Prozent. Die Gewerkschaft GPA-djp sieht hier Handlungsbedarf. Schließlich sei ein All-in-Gehalt oft nur auf den ersten Blick von Vorteil, gab GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian (SPÖ) gestern zu bedenken. Allzu oft sei bei der All-in-Entlohnung nur „schwer nachvollziehbar, wie viele Überstunden und Mehrleistungen damit tatsächlich abgegolten werden“.
Ein erster guter Schritt aus gewerkschaftlicher Sicht ist Katzian zufolge eine seit Ende Vorjahr gültige Gesetzesänderung, die besagt, dass das Grundgehalt bei All-in-Verträgen in Ziffern auszuweisen ist. So werden über die Normalarbeitszeit hinausgehende Pauschalabgeltungen und andere Mehrleistungen sichtbar. Das ist der Gewerkschaft aber zu wenig, denn die ursprünglich für Führungskräfte gedachte Pauschalabgeltung sei längst in allen Branchen und allen Ebenen von den Führungsebenen abwärts zu Angestellten und Arbeitern eingezogen. All-in-Verträge sollen sich daher wieder auf Mitarbeiter mit Führungsverantwortung beschränken. Darüber hinaus sollen Mitarbeiter „jederzeit die Möglichkeit haben, wieder aus ‚All-in‘ auszusteigen“, fordert Katzian. Überlegt werde auch, künftig bei KV-Verhandlungen Muster für All-in-Verträge mitzuverhandeln. All-in-Verträge solle es auch nur mit einer „wesentlichen Überzahlung zum branchenüblichen Grundgehalt“ geben.
Für mehr Transparenz hat die Gewerkschaft nun ein Online-Werkzeug (www.allinrechner.at) lanciert, das Arbeitnehmern mit solchen Verträgen helfen soll, sich einen Überblick zu verschaffen. All-in-Regelungen sollten laut dem GPA-djp-Chef nur betriebsübliche Arbeitszeiten und -leistungen abdecken. Darüber hinausgehende Leistungen des Arbeitnehmers wie Sonntagsdienste sollen gesondert abgegolten werden. Bleiben müsse den Arbeitnehmern vor allem auch die freie Wahl zwischen Entlohnung auf Einzelstundenbasis oder All-in. (APA, TT)
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