Schweizer Banken dürften Steuerstreit mit den USA demnächst beilegen

Bern (APA/sda) - In vielen Rechtsstreitigkeiten haben sich die Schweizer Großbanken inzwischen mit den USA geeinigt. Mit Millionenzahlungen ...

Bern (APA/sda) - In vielen Rechtsstreitigkeiten haben sich die Schweizer Großbanken inzwischen mit den USA geeinigt. Mit Millionenzahlungen büßten die Bankenriesen für Marktmanipulationen, faule Papiere oder undurchsichtige Praktiken in anonymen Handelsräumen. Doch einige juristische Altlasten bleiben.

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise, die diverse Marktmanipulationen durch die Banken ans Licht brachte, müssen Großbanken Jahr für Jahr hohe Strafen wegen ihrem Fehlverhalten berappen. Vor allem Vergleiche mit den US-Behörden kosteten die Schweizer Geldhäuser und dabei insbesondere die UBS bisher eine ganze Stange Geld.

Unter dem Druck dieser teuren Rechtsstreitigkeiten sowie der verschärften gesetzlichen Regulierung bauen sich die Großbanken um. Schritt für Schritt entledigen sie sich dabei auch ihrer Altlasten.

Bald dürfte die Schweizer Finanzwelt einen großen Rechtsstreit beilegen, der nicht nur bei den Großbanken für hohe strafen gesorgt hatte: Den Steuerstreit mit den USA. Die Banken hatten reichen Kunden jahrelang geholfen, Gelder vor dem Fiskus zu verstecken. Dafür zahlte die UBS 2009 eine Strafe von 780 Mio. Dollar (aktuell 714 Mio. Euro), die CS vor zwei Jahren 2,6 Mrd. Dollar.

Sie beide gehörten im Selbstanzeigeprogramm des US-Justizministeriums zur Kategorie 1. Automatisch der Kategorie 1 zugeordnet wurden jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft. Die Kategorie 2 ist für Banken mit US-Kunden, die mutmaßlich Steuerdelikte begangen haben. Vergangene Woche hat die letzte Kategorie-2-Bank eine Einigung erzielt.

Nun richten sich alle Blicke auf die verbleibenden Kategorie-1-Banken, darunter die größte Schweizer Privatbank Julius Bär. In Erwartung einer baldigen Einigung hat die Bank über eine halbe Milliarde Dollar zur Seite gelegt.

Aber auch nach Abschluss des Programms des US-Justizministeriums ist die Sache für die Schweizer Banken noch nicht gänzlich ausgestanden: Die UBS weist in ihrem Quartalsbericht daraufhin, dass die Einführung des Automatischen Informationsaustausch neues Futter für weitere Untersuchungen ergeben könnte. Zudem ermitteln die US-Behörden im Zusammenhang mit Inhaber-Wertpapieren (Bearer Bonds), die möglicherweise zur Steuerhinterziehung gedient haben könnten.

Auch die anderen anscheinend abgeschlossenen Rechtsfälle lassen sich nicht so einfach abschütteln. Aus verschiedenen Gründen können die Banken diese Kapitel nicht ohne weiteres schließen. So können die Verfehlungen der Großbanken aufgrund ihres internationalen Geschäfts in mehreren Ländern verfolgt werden. Da die USA meist die höchsten Strafen aussprechen, gilt in vielen Fällen jedoch die Einigung mit den US-Behörden als entscheidend.

Zudem müssen sich die Banken nicht nur mit den Aufsehern und Behörden einigen, sondern auch mit geprellten Investoren und Kunden. Über zivile Sammelklagen machen diese Schadenersatzforderungen geltend. Sowohl die UBS als auch die Credit Suisse listen einige Sammelklagen in ihren Quartalsberichten auf.

Nicht zuletzt gehen Einigungen mit Behörden oftmals auch mit Auflagen einher, die über Jahre eingehalten werden müssen. Werden diese Auflagen verletzt, so kann dies dazu führen, dass alte Fälle noch einmal aufgerollt werden.

Das bekam etwa die UBS zu spüren. Im vergangenen Jahr musste die UBS im Libor-Fall, in dem sie sich bereits mit den US-Behörden geeinigt hatte, nochmals 203 Mio. Dollar zahlen. Das US-Justizministerium hatte nach späteren Verfehlungen der Bank eine Art Kronzeugen-Vereinbarung widerrufen.

Der Libor-Skandal beschäftigt die Banken und die Justiz bis heute. Dieser Rechtsfall war gemessen an der Strafhöhe nach dem Steuerstreit der zweitgrößte Brocken für die Banken. 2012 musste die UBS wegen illegaler Beeinflussung dieses Referenzzinssatzes eine Rekordstrafe von 1,4 Mrd. Franken an Behörden in den USA, der Schweiz und in Großbritannien zahlen, wobei der Löwenanteil auf die amerikanischen Behörden entfiel.

Für große Wellen sorgte auch der Devisenhandel-Skandal: Im vergangenen Jahr konnte die UBS gemeinsam mit anderen internationalen Großbanken einer Anklage wegen Devisenmarktmanipulation entgehen, indem sie im Rahmen einer Einigung mit US-Behörden 342 Mio. Dollar Strafe zahlte.

Der Deal folgte auf eine Einigung im November 2014 mit der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der britische Aufsichtsbehörde FCA und der US-Behörde CFTC.

Als teuer für die Banken stellten sich weiter Geschäfte mit Hypothekenpapieren in den USA heraus, die im Vorfeld der Finanzkrise verkauft wurden. 2014 zahlte die Credit Suisse 885 Mio. Dollar im Zusammenhang mit umstrittenen Hypothekengeschäften. Gegen die UBS sind weiterhin Klagen wegen fauler Hypothekenpapiere anhängig.

Zu den Akten gelegt haben die Großbanken hingegen die Ermittlungen rund um die anonymen Handelsräume Dark Pools - so scheint es zumindest. Zuletzt wurde am Sonntag eine Einigung der Credit Suisse mit den US-Behörden bekannt, die eine Zahlung von 84,3 Mio. Dollar umfasst.

Mit dem Vergleich seien nun alle ausstehenden Rechtsfälle und Untersuchungen des CS-Dark-Pools abgeschlossen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Im Jänner hatte bereits die UBS im Rahmen eines Vergleichs in den USA in eine Zahlung von 14,4 Mio. Dollar eingewilligt.

Doch schon taucht neues Ungemach am Horizont auf: Laut Medienberichten knöpfen sich die US-Behörden als nächstes Unregelmäßigkeiten im Edelmetallhandel vor. Auch in der Schweiz haben mögliche Manipulationen die Wettbewerbskommission auf den Plan gerufen.

Zudem sorgten die Korruptionsermittlungen bei der Fifa jüngst für neue Rückstellungen bei den Banken. Die Behörden untersuchen, ob verschiedene Banken verdächtige Transaktionen durchführten sowie Anti-Geldwäscherei-Bestimmungen umgingen.

So führen die Großbanken immer noch hohe Rückstellungen in ihren Büchern. Die aktuellen Rückstellungen der UBS für Rechtsfälle fallen nur wenig kleiner aus als Ende 2014. Ende September 2015 beliefen sie sich auf 2,899 Mrd. Franken (2,6 Mrd. Euro). Ende 2014 waren es 3,053 Mrd. Franken gewesen.

Die CS hatte Ende 2014 1,02 Mrd. Franken für Rechtsfälle zurück gestellt. Im dritten Quartal 2015 stockte die Bank ihre Rückstellungen aber um zusätzliche 280 Mio. Franken auf. Im ersten Quartal hatte die CS bereits zusätzlich 61 Mio. Franken, im zweiten Quartal 124 Mio. Franken zur Seite gelegt.