Mehr Fälle von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz

Zürich (APA/sda) - Schweizer Gerichte haben 2015 so viele Fälle von Wirtschaftskriminalität behandelt wie noch nie. Dennoch ist der Gesamtsc...

Zürich (APA/sda) - Schweizer Gerichte haben 2015 so viele Fälle von Wirtschaftskriminalität behandelt wie noch nie. Dennoch ist der Gesamtschaden mit 280 Mio. Franken (252,3 Mio. Euro) auf den tiefsten Stand seit acht Jahren gesunken.

Insgesamt ist die Zahl großer Wirtschaftskriminalitätsfälle im vergangenen Jahr auf 91 gestiegen. Das ist der höchste Stand, seit die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG im Jahr 2008 mit der systematischen Erhebung begonnen hat. 2014 waren 77 große Fälle von Wirtschaftskriminalität von Schweizer Gerichten behandelt worden.

Auf der anderen Seite nahm das Schadensvolumen gegenüber dem Vorjahr deutlich von 537 Mio. auf 280 Mio. Franken ab, wie KPMG am Dienstag in einer Aussendung bekannt gab. Die durchschnittliche Schadenssumme lag bei 3 Mio. Franken pro Fall.

Das ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Denn die von Wirtschaftskriminalität betroffenen Firmen bringen lange nicht alle Fälle vor Gericht.

Der ‚KPMG Forensic Fraud Barometer‘ beruht auf Wirtschaftskriminalitätsfällen mit einem Schadensbetrag von mindestens 50.000 Franken, die im Berichtsjahr von einem Schweizer Strafgericht abgeschlossen wurde und über die in den wichtigsten Schweizer Zeitungen berichtet wurde.

Das vermeintlich doppeldeutige Bild von mehr Fällen, aber geringerer Schadenssumme lässt sich laut KPMG dadurch erklären, dass die Ergebnisse der Vorjahre teils durch einige wenige, extrem große Fälle verzerrt wurden. Deren Schaden belief sich auf über 100 Mio. Franken.

Zudem habe sich in den letzten Jahren die öffentliche Wahrnehmung bezüglich Betrugs-, Erpressungs- und Korruptionsfälle erhöht, teilte KPMG weiter mit. Dies hat das Bewusstsein für diese Thematik auch unternehmensintern geschärft und bewirkt, dass heute wesentlich mehr Maßnehmen zur Betrugsprävention eingesetzt werden.

In knapp 40 Prozent der Fälle waren entweder Angestellte oder Führungskräfte die Täter. Damit ist der Gesamtanteil der internen Täter leicht rückläufig. Jedoch zeigte sich in den letzten Jahren eine Verschiebung von Führungskräften hin zu Angestellten als Täter. „Eine wesentliche Gefahr für Firmen, Opfer eines Betrugs zu werden, geht weiterhin von internen Tätergruppen aus“, hieß es weiter.

So wurde beispielsweise ein ehemaliger Filialleiter einer Bank von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Bankmanager hatte während eines Jahrzehnts rund 10 Mio. Franken von Kunden veruntreut.