Salzburg-Finanzen 2 - „Angeklagte hat sich nicht bereichert“

Salzburg (APA) - Während die Politik von einem Systemversagen sprach, sah sich Monika Rathgeber als Sündenbock der Politik. Die Budgetrefera...

Salzburg (APA) - Während die Politik von einem Systemversagen sprach, sah sich Monika Rathgeber als Sündenbock der Politik. Die Budgetreferatsleiterin wurde im Dezember 2012 vom Land fristlos entlassen. „Am System zerbrochen“, lautete der Titel ihres Buches, das sie im November 2013 bei einer Pressekonferenz in Salzburg vorstellte. Sie gestand Fehler ein, bezog diese aber vorwiegend auf ein Kommunikationsproblem.

Sie habe sich Weisungen von Vorgesetzten widersetzt „und das Gegenteil gemacht“. Aus ihrer Sicht sei das aber zum Wohl des Landes geschehen. „Das Unterschriftenkopieren war ein Fehler, das waren aber keine Verträge“, erklärte Rathgeber, die derzeit als Sekretärin arbeitet.

Die gebürtige Oberösterreicherin, bisher unbescholten, wird nun beim Prozessstart am Donnerstag und am Freitag am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Günther Nocker zu den strafrechtlichen Vorwürfen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernommen. Bei der Anklage handelt sich aber nur um zwei Teilaspekte in der Finanzcausa. Die WKStA hat ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Drei Sachverhaltskomplexe inklusive eines Finanzstrafverfahrens werden derzeit noch unter die Lupe genommen. Weitere Anklagen gab es bisher nicht. Im Visier der Ermittlungen stehen neben Rathgeber noch andere Ex-Mitarbeiter der Landes-Finanzabteilung sowie auch ehemalige und aktive Politiker.

Erst in der Vorwoche hatte Rathgeber den Anwalt gewechselt - offenbar wegen Diskrepanzen in der Verteidigungslinie. Anstatt von Herbert Hübel wird sie nun von Kurt Jelinek vertreten. „Sie hat sich um keinen Cent bereichert“, betonte Jelinek gestern in einem kurzen Statement gegenüber der APA.

Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic hat die Anklage gegen Rathgeber verfasst und wird die Vorwürfe bei dem Prozess erörtern. Zum einen soll Rathgeber bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes im Zeitraum von 2009 bis 2012 Schadensfälle teilweise fingiert und teilweise unrichtig dargestellt haben, sodass ohne gesetzlicher Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg ausbezahlt wurden.

So habe die Beschuldigte in den regelmäßig im Excel-Format übermittelten Listen eine Vielzahl von Schadensfällen verändert und diesen auch gänzlich erfundene Fälle hinzugefügt, weil die ursprünglich gemeldeten Schadensfälle nach den Bestimmungen des Katastrophenfondsgesetzes 1996 nicht anerkennungsfähig waren, steht in der Anklage. Zuschüsse an die Länder gebe es zur Behebung von tatsächlich eingetretenen Schäden, zum Beispiel an Straßen, aber nicht für Standardverbesserungen oder vorbeugenden Katastrophenschutz. Rathgeber habe zugestanden, Schadensmeldungen frei erfunden zu haben, um Gelder für nicht förderbare Projekte zu lukrieren, etwa die Finanzierung des Wasserprojektes „Urslau“ aus dem Landeshaushalt sicherzustellen, oder um einzelnen Gemeinden „zu helfen“. Es ging mitunter um Kosten für die Schneeräumung und um vorbeugende Schutzbauten.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schutzbehauptung Rathgebers aus. Sie habe gewusst, dass vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Sicherung von Landstraßen gegen Felsstürze - nicht förderungsfähig seien. In einem Fall habe sie beispielsweise eine Schadensmeldung, die eine vorbeugende Maßnahme an der B311 betraf, abgeändert und eine „Wiedererrichtung der Straße nach einem Bergsturz“ behauptet. Ihr sei es bei den Täuschungshandlungen darauf angekommen, das Land bzw. auch einzelne Gemeinden sowie Verbände wie den Wasserverband Urslau unrechtmäßig zu bereichern. Dabei habe sie es ernstlich für möglich gehalten, dass der Bund als Eigentümer des Katastrophenfonds am Vermögen geschädigt werde. Sie habe auch über die Bestimmungen des Katastrophenfondsgesetzes genau Bescheid gewusst, das ergebe sich aus der sichergestellten E-Mail-Korrespondenz. Laut WKStA hat sich die Angeklagte nicht selbst bereichert.

Zum anderen soll Rathgeber zwischen 2008 und 2012 insgesamt 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente - es handelte sich um Zins- und Währungsswaps - gefälscht haben. Für die Rückbestätigungen an Bankinstitute hat sie der Anklage zufolge die nach dem Vier-Augen-Prinzip dafür erforderliche zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert. „Dadurch stellte sie eine falsche Urkunde her“, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte habe sich zum Teil geständig verantwortet. Als Begründung habe sie urlaubsbedingte Abwesenheiten des Mitarbeiters genannt. Auf den sichergestellten Urkunden sei zudem ein leichter Schattenstrich erkennbar, der ebenso für das Kopieren der Unterschrift spreche. Der Mitarbeiter habe glaubhaft angegeben, dass die Unterschriften nicht von ihm stammten.

Die WKStA führte noch an, dass ab dem Jahr 2001 das Amt der Salzburger Landesregierung mit Erlaubnis und auf Anregung des damaligen Finanzreferenten, LHStv. Wolfgang Eisl (ÖVP), begann, Derivatgeschäfte abzuschließen, wobei in der Anfangsphase die jeweiligen Geschäftsabschlüsse durch Eisl genehmigt wurden. Am 6. Februar 2003 habe das Land Salzburg eine Vollmacht ausgestellt, die den Leiter der Finanzabteilung sowie einen Mitarbeiter der Abteilung und die Angeklagte zum Abschluss solcher Finanzgeschäfte ermächtigte - wobei die Abschlüsse von jeweils zwei Bevollmächtigten zu unterzeichnen seien. Der Finanzabteilungsleiter habe nur in Ausnahmefällen von seinem Zeichnungsrecht Gebrauch gemacht, weil die Angeklagte und ihr Mitarbeiter „grundsätzlich sehr selbstständig agierten“, konstatierte die Staatsanwaltschaft.

Das Medieninteresse an dem Prozess gegen Rathgeber sei mit bisher 13 akkreditierten Journalisten bewältigbar, hieß es aus dem Landesgericht, das wegen der Sanierung des alten Gebäudes in einem Ersatzquartier in der Weiserstraße untergebracht ist. Derzeit ist kein zweiter Saal mit einer Videoübertragung vorgesehen. Weitere Prozesstermine in dem Verfahren stehen derzeit noch nicht fest.