Land Tirol laut Lambda wegen Diskriminierung verurteilt
Das Land müsse HIV-positivem Mann über 35.000 Euro Entschädigung zahlen. Erstmalig in der Geschichte hätte somit ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Urteil ist laut Gerichtssprecher nicht rechtskräftig.
Innsbruck – Einem HIV-positiven Mann ist vom Landesgericht Innsbruck als Schadenersatz für erlittene Diskriminierung unter anderem 35.000 Euro an Entschädigung zugesprochen worden. Laut dem Rechtskomitee Lambda (RKL) hatte das Land den Dienstnehmer innerhalb der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion und seiner Homosexualität entlassen. Das Urteil ist einem Gerichtssprecher zufolge nicht rechtskräftig.
„Das Urteil wird von beiden Seiten bekämpft“, erklärte der Sprecher des Landesgerichts, Andreas Stutter, der APA. Die Klägerseite habe das Urteil beeinsprucht, weil ihr nicht alle Forderungen zugesprochen worden sind.
RKL: „Landesgericht hat in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben“
„Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben“, erklärte der Anwalt des Klägers, RKL-Präsident Helmut Graupner am Mittwoch. Erstmalig in der Geschichte hätte somit ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen.
Gemäß dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz müsse das Land dem Mann über 35.000 Euro (an Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten) sofort sowie überdies lebenslang den Unterschied zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen (Pension) und jenem Verdienst (Pension) bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte, so Graupner.
Arbeitnehmer wurde von Ex-Partner geoutet
Der Mann soll von seinem Ex-Partner gestalkt und bei seinem Arbeitgeber, dem Land Tirol, als HIV-positiv und homosexuell geoutet worden sein. Auch habe der Ex-Partner ein abgeschlossenes Strafverfahren bekannt gemacht. Daraufhin sei der Mann zu seinem Vorgesetzten zitiert worden, wobei diese Dinge Thema gewesen seien, hieß es. Ihm sei nahe gelegt worden, sich nach einer anderen Stelle umzusehen. Wenige Tage später löste das Land Tirol laut Lambda das Dienstverhältnis auf.
Bei einem anschließenden Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Tirol habe das Land die Auflösung ausschließlich damit begründet, dass der Dienstnehmer bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben habe. Der Mann sei aber lange vor dem Einstellungsgespräch freigesprochen worden.
Land Tirol: „Homosexualität und HIV-Infektion spielten keine Rolle“
Das Land hielt am Mittwoch in einer Aussendung fest, dass „die gesetzten Personalmaßnahmen in keinster Weise mit der sexuellen Orientierung oder der HIV-Infektion des betroffenen Mannes in Verbindung stehen“. Das Land nehme das vorliegende Urteil zur Kenntnis, bekenne sich jedoch weiterhin zu seiner ursprünglichen Rechtsauffassung, hieß es.
„Nachdem es in einem derartigen Sachverhalt noch keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, hat das Land Tirol fristgerecht Berufung erhoben - wie die Klägerseite auch“, so Landesamtsdirektor Josef Liener. Da es sich im fraglichen Fall somit um ein laufendes Verfahren handle, könne das Land zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abgeben.
Der Grüne Klubobmann Gebi Mair wies indes darauf hin, dass die Kündigung vor der grünen Regierungsbeteiligung 2013 erfolgt sei. „Wir haben versucht, eine Schlichtung vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu ermöglichen, das ist aber nicht gelungen und die Fronten waren stark verhärtet“, meinte Mair in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Urteil selbst sei für die Grünen ein starkes Signal, dass Diskriminierung aufgrund des HIV-Status keinen Platz haben dürfe. (APA, tt.com)