Ägyptisches Gericht hob Todesurteile gegen 149 Muslimbrüder auf
Kairo (APA/AFP/dpa) - Ein ägyptisches Berufungsgericht hat Todesurteile gegen 149 Angeklagte wegen der tödlichen Unruhen nach dem Sturz des ...
Kairo (APA/AFP/dpa) - Ein ägyptisches Berufungsgericht hat Todesurteile gegen 149 Angeklagte wegen der tödlichen Unruhen nach dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi im August 2013 aufgehoben. Die Richter in Kairo ordneten am Mittwoch an, das Verfahren neu aufzurollen. Die mutmaßlichen Islamisten waren im Februar 2015 in einem Massenprozess zum Tode verurteilt worden.
Bei den Unruhen am 14. August 2013 in einem Kairoer Vorort waren 13 Polizisten getötet worden. Am selben Tag gingen ägyptische Soldaten und Polizisten mit großer Härte gegen Anhänger des zuvor entmachteten Präsidenten Mursi vor. Damals gab es mehr als 700 Tote, es war der wohl blutigste Tag in der neueren Geschichte Ägyptens.
Eine Begründung für die Entscheidung der Richter lag am Mittwoch zunächst nicht vor. Das Gericht hatte bereits in ähnlichen Verfahren Hunderte Todesurteile aufgehoben. Die Todesurteile für 34 weitere Beschuldigte seien nicht aufgehoben worden, berichtete die staatliche Tageszeitung „Al-Ahram“ am Mittwoch. Sie seien in Abwesenheit verurteilt worden und befänden sich nicht in den Händen der Behörden.
Seit der Entmachtung der Islamisten 2013 durch das Militär unter dem jetzigen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi werden die Muslimbrüder - egal ob moderat oder radikal eingestellt - als Terroristen verfolgt. Ägyptische Menschenrechtler sprechen von Zehntausenden Regimegegnern, die weggesperrt, angeklagt oder verurteilt wurden. Sieben Verurteilte wurden seit dem Machtwechsel hingerichtet. Immer wieder gibt es in dem Land auch Anschläge auf Sicherheitskräfte, für die Islamisten verantwortlich gemacht werden.
Die ägyptische Justiz wird international - etwa von den Vereinten Nationen - für ihre willkürlich erscheinenden Richtersprüche kritisiert. Allein in zwei Massenprozessen im Frühjahr 2014 waren mehr als 1.200 Menschen mit der Todesstrafe belegt worden. Später wurden die Strafen der Beschuldigten teilweise in Haft umgewandelt. Die nachträgliche Abschwächung ergangener Todesurteile ist in Ägypten keine Seltenheit.
Die am Mittwoch aufgehobenen Todesurteile hatte Amnesty International vergangenen Jahr als „skandalös“ und als weiteres Beispiel für die Voreingenommenheit der ägyptischen Strafjustiz bezeichnet.
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