Rathgeber-Prozess: Verteidiger: „Aus Loyalität zum Land gehandelt“
Wien (APA) - Nicht nur Oberstaatsanwalt Adamovic, auch Verteidiger Kurt Jelinek bezeichnete das Verhalten von Rathgeber als „außergewöhnlich...
Wien (APA) - Nicht nur Oberstaatsanwalt Adamovic, auch Verteidiger Kurt Jelinek bezeichnete das Verhalten von Rathgeber als „außergewöhnlich“. „Sie hat die Taten gesetzt, um zu helfen und nicht, um sich zu bereichern. Sie hat aus übertriebener Loyalität zum Land Salzburg gehandelt“, betonte der Salzburger Rechtsanwalt.
Und viele, die von Rathgebers Handlungen profitiert hätten, beispielsweise die Gemeinden, hätten das zum Teil auch gar nicht gewusst, sagte Jelinek. Seine Mandantin habe viele Ungerechtigkeiten gesehen, nahm der Verteidiger zu den Betrugsvorwürfen bezüglich des Katastrophenfonds Stellung. Im Fall des Projektes „Urslau“ sei Rathgeber zum Landeshauptmann zitiert worden und habe eine Weisung bekommen - hier im Gerichtssaal hätte noch der eine oder andere Bestimmungstäter Platz gehabt, meinte der Verteidiger kryptisch und forderte in diesem Anklagepunkt einen Freispruch für Rathgeber.
Im Fall „Urslau“ habe der Bund die Kosten für Hochwasserschutzbauten nur auf das Land abschieben wollen, sagte der Verteidiger. Als Rathgeber die Gelder schließlich erhalten habe, „streiten die Politiker plötzlich nicht mehr, da war der Spuk vorbei“. Rathgeber sei zudem der Meinung gewesen, dass die finanziellen Ansprüche zu Recht bestanden haben. Zudem erklärte Jelinek, dass die Gemeinden ja tatsächlich eine Schaden gehabt hätten, oft hätten sie in dem „Förderungsdschungel“ aber nicht die richtigen Worte gefunden, um Mittel zu lukrieren. Rathgeber habe hier geholfen. Zu dem vorgeworfenen „Abänderungskomplex“ für Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds in Höhe von 3,2 Millionen Euro bekenne sie sich schuldig, sagte Jelinek.
Was die Urkundenfälschung betrifft, so habe Rathgeber im Fall der State Street Bank nur ein Depot verschoben, um einen Schaden abzuwenden. Ihr Mitarbeiter in der Finanzabteilung, der die Geschäftsabschlüsse nach dem Vier-Augen-Prinzip mitunterzeichnen musste, sei wegen seiner schwerst erkrankten Frau langfristig nicht da gewesen, begründete Jelinek, warum Rathgeber seine Unterschrift kopiert hatte. Strafrechtlich gesehen sei ein Urkundendelikt erfüllt, deshalb bekenne sie sich schuldig.
Doch zu zwei Drittel der wegen Urkundenfälschung angeklagten Fakten, in 74 Fällen, bekenne sich die Angeklagte nicht schuldig. Diese Geschäfte habe Rathgeber zusammen mit dem Mitarbeiter ausgehandelt, die beiden hätten inhaltlich Bescheid gewusst. Wenn nun das Schreiben einer Bank einlangte, mit der Information dass ein Geschäft auslaufe, „musste sie davon ausgehen, dass er sowieso unterschrieben hätte, dass er damit einverstanden war“. Der objektive Tatbestand sei zwar erfüllt, es mangle aber an der subjektiven Tatseite, meinte Jelinek.
Der Verteidiger betonte, dass seine Mandantin keinen Vorteil aus ihrem Verhalten gehabt hätte. „Sie hat 80 Stunden die Woche gearbeitet“, sei nach der Arbeit nach Hause und habe keine Freunde mehr getroffen. „Sie hat vielleicht nicht selbst gesehen, dass sie überlastet ist. Das ist kein böser, sondern ein liebenswerter Mensch, der vor ihnen sitzt“, sagte Jelinek noch in Richtung Schöffensenat. Derzeit sei Rathgeber nicht ganz gesund, sie sei aber dennoch zur Verhandlung gekommen: „Sie ist extrem angespannt.“
Der Verteidiger gab dem Schöffensenat auch noch zu bedenken, welche menschliche Tragik hinter dem „unglaublich abweichenden Fall“ stehe. Rathgeber sei bereits bestraft worden, sie habe ihren Job beim Land verloren, „es ist auch medial ein unglaublicher Druck entstanden“. Am Schluss seiner Gegenäußerung drückte der Verteidiger seine Hoffnung aus, dass die Angeklagte im Falle eines Schuldspruches und einer Bestrafung „nicht ins Gefängnis“ muss. Rathgeber arbeitet derzeit als Sekretärin.
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