Strafprozess

Tiroler Langläufer Wurm muss sich vor Gericht verantworten

Langläufer Harald Wurm wird wegen mutmaßlichen schweren Sportbetrugs nach dem Anti-Doping-Gesetz angeklagt.
© Gepa

Bei einer Hausdurchsuchung im August 2015 wurde belastendens Dopingmaterial gefunden. Der Vorwurf lautet auf schweren Sportbetrug nach dem Anti-Doping-Gesetz.

Innsbruck - Langläufer Harald Wurm muss sich am 19. Februar wegen mutmaßlichen schweren Sportbetrugs nach dem Anti-Doping-Gesetz (ADBG) vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Verdacht gegen den Tiroler besteht wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der belastendes Dopingmaterial gefunden worden sein soll. Der 31-jährige Olympia- und WM-Teilnehmer Wurm hat die Vorwürfe bisher bestritten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Bei Sportbetrug reicht der Sanktionsrahmen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.

Parallel zum Strafverfahren läuft gegen den vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) seit dem November und später auch von der Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) suspendierten Wurm auch ein sportrechtliches Verfahren.

Die ÖADR wirft ihm nach Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten vor, sowohl eine verbotene Substanz, nämlich Kobalt, besessen und verwendet zu haben, als auch verbotene Methoden, nämlich die Methoden „intravenöse Infusionen und/oder Injektionen“ und „intravaskuläre Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln“ angewendet zu haben.

Eine Termin für eine ÖADR-Anhörung ist aufgrund von diversen Anträgen noch nicht festgelegt worden. Wurm droht eine Sperre von bis zu vier Jahren. (APA)

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