Stanser Teufellauf hatte gerichtliches Nachspiel
Sechs Wochen ins Gefängnis muss ein Tiroler, wenn er in den nächsten drei Jahren neuerlich durch Erregung öffentlichen Ärgernisses auffällt.
Von Angela Dähling
Schwaz –Er flüsterte, rang um Worte und fand sie nicht. Dem Angeklagten im dunklen Anzug war es offenbar zutiefst peinlich, Richter Benjamin Dobler und den Zuhörern am Schwazer Bezirksgericht zu schildern, was er am 27. November 2015 getan hatte. Jegliche Scham fehlte dem 48-jährigen Angestellten am besagten Novembertag allerdings offenbar, hatte er doch mitten in der dichtgedrängten Zuschauermenge des Stanser Teufellaufs sexuelle Handlungen an sich durchgeführt.
Beobachtet wurde das von einem 40-jährigen Schwazer. „Ich stand weiter hinten und sah, dass der Mann eindeutige Bewegungen machte“, schilderte er vor Gericht. Schließlich habe der Mann sich mit einem Taschentuch abgeputzt und sei einen Schritt zur Seite gegangen. „Da sah ich dann die Flecken auf der Tasche und der Jacke von einem der drei Mädchen, die vor ihm standen“, erklärte der Hauptzeuge am Freitag vor Gericht. Der Schwazer hatte daraufhin die Polizei alarmiert und den Mann, der mit seinem kleinen Sohn die Veranstaltung besucht hatte, nicht mehr aus den Augen gelassen, bis die Beamten da waren.
Die drei zierlichen jungen Damen im Alter von 16 und 18 Jahren schilderten dem Richter, dass sie nicht wirklich wahrgenommen hätten, was da hinter ihnen passiert war. „Wir hatten ihn gefragt, ob wir vorgehen dürfen, um besser sehen zu können. Später bewegte er sich merkwürdig, aber ich dachte, er tanzt zur Musik“, erklärte eine von ihnen. „Ich spürte eine Art Vibration an meiner Tasche, und drehte mich kurz um. Da starrte er mich förmlich an“, erklärte eine andere.
Der Angeklagte konnte zu seinem Motiv nichts sagen. Das passiere in Stresssituationen und habe mit den Mädchen nichts zu tun, behauptete er. Und mit seinem Sohn schon gar nicht. Es tue ihm leid – er sei seit drei Monaten in einer AS-Therapie. Was das sei, fragte ihn der Richter. „Anonyme Sexoholics – wöchentliche Gruppen- und Einzelsitzungen, tägliche Telefonate, um die Lust unter Kontrolle zu bekommen“, erklärte der untersetzte Unterländer. „Ich stehe zur Tat. Mehr möchte ich nicht sagen.“ Für Richter Dobler war die Bereitschaft des Angeklagten, den Wert der beschmutzten und inzwischen vernichteten Jacke zu ersetzen, ein Milderungsgrund. Und auch sein Geständnis. Doch dieses sei nicht umfassend gewesen. Denn, und das kam erschwerend hinzu, der Angeklagte wurde im Vorjahr wegen einschlägiger weiterer Vorfälle, bei denen ebenfalls eine Gruppe junger Frauen Zeugen wurde, am Haller Bezirksgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das jetzige Urteil (nicht rechtskräftig): sechs Wochen Gefängnis, wenn sich der Mann in den nächsten drei Jahren etwas zuschulden kommen lässt. Dem 48-Jährigen wurden drei Tage Bedenkzeit eingeräumt, das Urteil anzunehmen.