Illegal Mindestsicherung kassiert: Pensionist in Salzburg vor Gericht

Salzburg (APA) - Ein 65-jähriger Pensionist hat laut Anklage zwölf Jahre lang zu Unrecht eine Mindestsicherung kassiert und den Magistrat Sa...

Salzburg (APA) - Ein 65-jähriger Pensionist hat laut Anklage zwölf Jahre lang zu Unrecht eine Mindestsicherung kassiert und den Magistrat Salzburg um mehr als 50.000 Euro geschädigt. Der teilgeständige Mann musste sich am Montag vor einem Schöffengericht in Salzburg wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges verantworten. Ihm wurde auch gefährlicher Drohung gegenüber einer Magistratsmitarbeiterin vorgeworfen.

Obwohl der Beschuldigte eine Pension aus der Türkei bezogen und dort im Jahr 1968 zumindest einen Teil einer Liegenschaft ererbt habe, hätte er im Zeitraum 2003 bis 2015 in Salzburg Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen, sagte Staatsanwältin Katharina Dirisamer. Der gesamte Betrag an bezogenen Leistungen macht rund 108.000 Euro aus, steht im Akt. Besonders verwerflich sei, dass er im August 2015 einer Mitarbeiterin des Magistrates Salzburg gedroht habe, „wenn ich tot bin, bist du auch tot“, erklärte die Staatsanwältin. Damals wurde dem Mann mitgeteilt, dass er nicht mehr sozialversichert sei.

Der in Salzburg wohnende Türke entschuldigte sich heute mehrmals in seiner Muttersprache beim Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Philipp Grosser. Er brachte aber einiges zu seiner Rechtfertigung vor: Vom Magistrat sei er nur über sein Einkommen und die Vermögensverhältnisse in Österreich befragt worden, übersetzte eine Dolmetscherin seine Angaben. „Wenn die mich gefragt hätten, ob ich in der Türkei ein Einkommen beziehe, hätte ich es gesagt. Ich bin ja erst im Jahr 2015 konkret dazu befragt worden, da habe ich ‚Ja‘ gesagt.“

Das Haus, das „hoch auf den Bergen“ in der Türkei liege, habe sein Vater ihm und seinen sechs Geschwistern hinterlassen, erläuterte der Angeklagte. „Das ist nicht mehr als 5.000 Euro wert.“ Ob es sich dabei um ein Erbe handelt, wisse er nicht. Die Pension, die er seit 2006 von der Türkei beziehe, betrage unter 500 Euro. „Das reichte nicht aus, ich hatte für drei minderjährige Kinder zu sorgen, da bin ich zum Sozialamt.“

Verteidiger Rudolf Höpflinger meinte, die Wertgrenze für einen schweren Betrug sei nicht erreicht worden. Er zog einen Freispruch oder eine Diversion in Erwägung. Zudem habe der Angeklagte der Magistratsmitarbeiterin nicht gedroht, sondern ihr gegenüber nur seinen Unmut kundgetan. Der schwer krebskranke Mann hätte im Vorjahr operiert werden sollen, doch es sei ihm am Magistrat mitgeteilt worden, dass er nicht mehr sozialversichert sei. „Er hat der Dame zu verstehen gegeben, dass ihm der Tod droht“, erklärte der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte selbst sagte dazu, er habe damals am Magistrat deutsch gesprochen und sei vermutlich falsch verstanden worden. „Ich wollte sagen: wenn ich tot wäre, hätte niemand etwas davon.“ Ob nach der Befragung von einigen Zeugen heute ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest.