Jihadisten-Prozess in Graz mit weiteren Zeugen fortgesetzt

Graz (APA) - Der Prozess gegen sechs Tschetschenen ist am Montag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Drei Männer und eine Frau ...

Graz (APA) - Der Prozess gegen sechs Tschetschenen ist am Montag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Drei Männer und eine Frau müssen sich wegen terroristischer Vereinigung verantworten, zwei Frauen sind wegen Falschaussage angeklagt. Der Hauptangeklagte, der als Imam tätig war, wollte auf den Koran schören, was vom Richter unterbunden wurde: „Wir sind ein österreichisches Gericht.“

Gleich zu Beginn der Verhandlung wollte einer der Angeklagten eine Aussage machen. Der 42-Jährige, der als Imam in einer Grazer Moschee Männer nach Syrien geschickt haben soll, wollte dabei auf den Koran schwören, den er extra dazu mitgebracht hatte. „Ich warte jetzt seit zwei Jahren auf diese Spielerei“, meinte er über die Prozess, und nun wolle er die „tschetschenische Variante“ erklären. Um seinen Angaben mehr Gewicht zu verleihen, wollte er auf den Koran schwören.

„Das brauche ich nicht, wir sind ein österreichisches Gericht“, unterbrach ihn der Richter. „Das ist nur Theater“, setzte der Staatsanwalt nach. Der Beschuldigte erklärte, seine Familie habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. „Die ist auch nicht angeklagt. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie das in Ihrem Glauben so darstellen“, beendete der Richter die Aussage.

Dann kamen verschiedene Zeugen, die den zweiten Angeklagten entlasten wollten. Der Mann war schwer belastet worden, weil ihn ein ehemaliger Kämpfer, der mittlerweile im Zeugenschutzprogramm ist, in Syrien mit Waffe und Kampfanzug gesehen haben will. Doch ein Cousin gab an, dass der Verdächtige genau zu dieser Zeit bei ihm in Oberösterreich einen Garten hergerichtet habe. „Sie sind der erste tschetschenische Schrebergärnter, der mir unterkommt“, meinte der Staatsanwalt. Zwei Frauen sagten ebenfalls aus, dass sie ihn genau zu dieser Zeit besucht hatten, weil damals seine Großmutter gestorben wäre.

Danach kam eine Zeugin, deren Angaben bei einem angehörten Telefongespräch für die Anklage nicht unwichtig sind. Doch die 20-Jährige, die - unverschleiert, geschminkt und mit kurzem Rock - ein eher forsches Verhalten an den Tag legte, konnte sich an nichts erinnern oder war beim Abhören falsch verstanden worden. Das Gespräch nahm zwischendurch schon leicht absurde Züge an. „Kennen Sie den Iman D.?“, fragte der Richter. „Nein“.

„Kennen Sie einen S.?“, warf der Staatsanwalt ein. „Nein“. „Das ist der Vater Ihrer Freundin“. „Wer ist meine Freundin?“, kam prompt die Gegenfrage. Als sie den Namen hörte, meinte sie nur: „Die kenne ich nicht.“ Irgendwann wurde es dem Richter zu viel und er wurde lauter: „Blödsinn, Blödsinn, das ist Blödsinn zum Quadrat. Wenn Sie glauben, Sie können uns auf den Arm nehmen, lasse ich Sie verhaften“. Die Zeugin erschrak, blieb aber weiter äußerst vage.