Doping: Stichwort Meldonium

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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA284 vom 08.03.2016 muss im vorletzten Absatz berichtigt werden, dass bei einem positiven Test auf Meldonium eine Sperre von bis zu vier Jahren droht. (Nicht: eine Sperre von bis zu zwei Jahren) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA/dpa) - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat Meldonium mit 1. Jänner 2016 auf die jährlich adaptierte Liste der verbotenen Substanzen gesetzt, weil die missbräuchliche Verwendung des Mittels in verschiedenen Sportarten festgestellt worden war. Die Benachrichtigung aller Athleten über die Aufnahme in die Verbotsliste durch die zuständigen Verbände und Institutionen erfolgte Ende September 2015.

Davor befand sich Meldonium im Vorjahr auf der Monitoring-Liste der WADA. In diesem Zeitraum wurden Dopingproben auch schon auf diese Substanz untersucht. Die Häufung von positiven Testergebnissen im Beobachtungszeitraum war mitausschlaggebend für das Verbot.

Es wurde aber bereits bei den Olympischen Sommerspielen 2004 in Athen von Wissenschaftern in einer Studie festgestellt, dass vor allem Sportler aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion bevorzugt auf Meldonium zurückgegriffen haben.

Laut einer russischen Studie von 2015 - kurz vor dem WADA-Verbot - fanden es Moskauer Forscher in 724 von 4.316 Urinproben, das sind 17 Prozent. Eine deutsche Studie mit 30.000 internationalen Proben im Zeitraum von Juli 2014 bis Jänner 2016 kam auf eine Positivrate von 1,7 Prozent, was in Fachkreisen als bereits sehr auffällig angesehen wird. In vergleichbaren Fällen aus der Vergangenheit führten bereits rund einprozentige Anteile zur (Wieder)-Aufnahme in die Verbotsliste.

Meldonium wird in den baltischen Staaten und in Russland unter dem Markennamen Mildronat als Herzmedikament vertrieben. In Österreich und Deutschland ist es nicht zugelassen. Es fördert die Durchblutung und Zellregeneration und wird deshalb als Medikament für Angina Pectoris und Herzerkrankungen eingesetzt.

Sportler versprechen sich durch die Einnahme eine verbesserte Durchblutung und damit eine Steigerung der physischen sowie mentalen Belastungsfähigkeit. Die Substanz ist offenbar auch nach dem Verbot vor allem unter Athleten in Osteuropa nach wie vor in Verwendung. Denn in den vergangenen Wochen wurden neben den russischen Meldonium-Fällen von Tennis-Stars Maria Scharapowa, von Ex-Eistanz-Europameisterin Jekaterina Bobrowa und Radprofi Eduard Worganow auch schon die ukrainischen Biathleten Olga Abramowa und Artem Tyschtschenko positiv getestet.

Aber auch Abeba Aregawi, der aus Äthiopien stammenden, schwedischen Leichtathletik-Hallenweltmeisterin über 1.500 m wurde es unlängst nachgewiesen. In Deutschland sind im Zusammenhang mit Meldonium gegen Athleten und Verantwortliche des Mannschaftsmeisters im Ringen unlängst Ermittlungen eingeleitet worden.

Im Falle einer positiven Probe auf Meldonium ist im WADA-Reglement eine Sperre von bis zu vier Jahren vorgesehen. Der Strafrahmen kann je nach Sach- und Beweislage reduziert werden.

Bei spezifischen Substanzen ist im Fall von positiven Proben nicht zwingend eine sofortige, provisorische Suspendierung der betroffenen Sportler vorgeschrieben. Auch die Veröffentlichung des positiven Tests durch den Fachverband ist nicht zwingend vorgeschrieben. Hier gelten Kann-Bestimmungen, deren Handhabung dem mit der Abwicklung des Verfahrens betrauten Sportfachverband obliegen.