Gerichtssplitter

74-Jähriger beförderte Nörgler auf die Motorhaube

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In einer engen Gasse in einem Örtchen nahe bei Innsbruck waren letzten Juli die zwei Falschen aneinandergeraten. In seinem Auto ein 74-jähri...

In einer engen Gasse in einem Örtchen nahe bei Innsbruck waren letzten Juli die zwei Falschen aneinandergeraten. In seinem Auto ein 74-jähriger Pensionist, der nach Hause fahren wollte. Auf der Straße ein Dozent, der den Pensionisten im Vorbeifahren auf die Überschreitung verordneter 30 km/h um 15 km/h (Anzeige elektronisches Verkehrsschild) hinwies. Nachdem der Rentner dazu auch einen Knall am Blech und etwas sehr Unflätiges gehört haben wollte, bremste er und setzte zurück. „Wer er denn sei und was er sich einbilde", soll der 74-Jährige erst noch gefragt haben. Als das Gegenüber sich darauf vor das Auto stellte und demonstrativ das Kennzeichen aufschrieb, ging mit dem Rentner offenbar der Gaul durch. Sekunden später befand sich der „Ordnungshüter" nämlich auf der Motorhaube und rollte so unsanft ab, dass er erst einmal in Bewusstlosigkeit verfiel. Der Rentner rief noch die Rettung, während sich Passanten um den Verletzten kümmerten. Diese zeigten sich entsetzt über den 74-Jährigen. Eine Zeugin am Landesgericht: „Der sagte doch glatt, dass es ihm Wurst sei, ob der jetzt da verreckt!" Vor Richter Josef Geisler machte der wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung Angeklagte seinem Ärger nochmals Luft: „Der stand ja auf der Seite und sprang mir direkt auf die Haube!" Gerichtsmediziner Walter Rabl konnte anhand der Kopfverletzungen und eines leichten HWS-Syndroms beide Varianten nicht ausschließen. Verteidiger Patrick Gaulin wies darauf hin, dass es ja sein Mandant war, der die Rettung gerufen hatte. Richter Josef Geisler verhängte gestern aber anklagekonform nicht rechtskräftig zur Hälfte bedingte 2400 Euro Geldstrafe für den über 74 Jahre Unbescholtenen. Geisler: „Ich glaube dem Opfer. Ihre Äußerungen nach dem Vorfall sprechen einfach Bände!"

Ordentlich verzockt hatte sich ein russischer Asylwerber hingegen an einem einarmigen Banditen in einem Innsbrucker Lokal. Der Schmerz über das verlorene Geld war anschließend so groß, dass der 26-Jährige nach Sperrstunde — mit einem Stein — wiederkam. Mit diesem schlug er erst die Fensterscheibe ein und brach dann den Automaten auf. Die Flucht mit 1460 Euro Beute währte jedoch nur kurz. Der Schaden war mit 7000 Euro hoch. Die Strafe mit zur Hälfte bedingten 960 Euro gering. (fell)

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