Heta - Stichwort: Wie es jetzt mit Kärnten weiter gehen dürfte
Wien/Klagenfurt (APA) - Nachdem das Angebot Kärntens zum geschnittenen Rückkauf landesbehafteter Anleihen der früheren Skandalbank Hypo Alpe...
Wien/Klagenfurt (APA) - Nachdem das Angebot Kärntens zum geschnittenen Rückkauf landesbehafteter Anleihen der früheren Skandalbank Hypo Alpe Adria, nun Heta, gescheitert ist und kein neues Angebot kommen soll, dürfte die Causa lange Jahre manifest bleiben - wenn es nicht doch noch zu einer Einigung mit den Gläubigern kommt.
Als nächstes ist mit dem Schuldenschnitt der FMA zu rechnen. Dieser erfolgt, bevor das Heta-Moratorium per Ende Mai ausläuft. Zuletzt war damit zu rechnen, dass der behördliche Schnitt - der heftig ausfallen dürfte - nach Ostern erfolgt.
Umgehend ist dann mit Klagen gegen das Land Kärnten zu rechnen. In denen werden die Gläubiger die gesamte aushaftende Summe einklagen - rund 11 Mrd. Euro ohne Gerichtskosten und Verzugszinsen. Das will Kärnten dann genau so bestreiten, wie die Gültigkeit seiner Landeshaftungen an sich.
Die 11 Mrd. Euro hat Kärnten nicht. Der Bund wiederum bleibt hart und betont, er haftet nicht für Bundesländer. Es wird mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten über den gesamten Instanzenweg bis hin zum Europäischen Gerichtshof gerechnet. So lange nichts rechtskräftig ist, dürfte Kärnten aber nicht pleitegehen.
Über Jahre aber blieben die Sorgen über den Ausgang der Verfahren - keine schöne Perspektive für ein Land. Würde in etwa zehn Jahren, wie Finanzminister Hans Jörg Schelling schätzt, ein rechtskräftiges Urteil kommen - und Kärnten nicht recht bekommen - könnte man bis dahin ein Länderinsolvenzrecht haben, sagte der Politiker am Montag.
Die Gläubiger könnten zivilgerichtlich theoretisch bis zu einer Verjährungsgrenze von 30 Jahren alles pfänden, was sich zu Geld machen lässt, meint beispielsweise der deutsche Anwalt Hendrik Haag. „Argentinien ist dafür ein Beispiel“, so der Bank- und Kapitalmarktrechtsexperte laut Reuters. Er sagt, Kärnten wäre auf unbegrenzte Zeit im Ausnahmezustand. Alles stünde unter Pfändungsvorbehalt - das bedeute ein Druckmittel für die Gläubiger. Der Deutsche rechnet auch mit Arbeit für den Verfassungsgerichtshof - und zwar dahingehend, ob es nicht doch eine Beistandspflicht der Republik für ein Bundesland geben könnte. Insgesamt könnte sich also doch noch eine politische Lösung ergeben, so die Mutmaßung.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA343 2016-03-14/14:27