Schuldsprüche für vier Angeklagte in Raubprozess in St. Pölten
St. Pölten (APA) - Vier Angeklagte sind am Montag am Landesgericht St. Pölten des Raubes an zwei jungen Männern vor einem Lokal im Mostviert...
St. Pölten (APA) - Vier Angeklagte sind am Montag am Landesgericht St. Pölten des Raubes an zwei jungen Männern vor einem Lokal im Mostviertel schuldig gesprochen worden. Die Tschetschenen zwischen 16 und 21 Jahren erhielten unterschiedliche Strafen. Das Verfahren gegen den Erstangeklagten, dem auch ein Raub in St. Pölten angelastet wurde, war zuvor ausgeschieden worden.
Die fünf Tschetschenen hatten am 22. November 2015 zwei jungen Männern vor einem Lokal 45 Euro Bargeld weggenommen und sie genötigt, ihre Handys herzugeben. Ein 18-Jähriger, der bei dem Raub eine Gaspistole gezückt, aber in der Jugendschöffenverhandlung als einziger ein Geständnis abgelegt hatte, kam mit 18 Monaten bedingt davon, ein 21-Jähriger kassierte hingegen zwei Jahre unbedingte Haft.
Teilbedingte Strafen fassten die anderen beiden Beschuldigten aus: Der 16-Jährige wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt, der 19-Jährige zu 21 Monaten, davon sieben unbedingt, verurteilt. Da die beiden seit November 2015 in U-Haft sitzen und damit die Hälfte der Strafe verbüßt haben, ordnete Richter Markus Grünberger eine bedingte Entlassung an.
„Angesichts vieler widersprüchlicher Aussagen sind wir vom kleinsten gemeinsamen Nenner ausgegangen“, begründete der Richter das Urteil. Im Zweifel habe man für die Angeklagten entschieden.
Die Beschuldigten waren gemeinsam mit einer jungen Frau zu sechst in deren Auto unterwegs. „Wir wollten zu einer Drogenparty fahren“, sagte ein 21-Jähriger, der zugab, bei einem Stopp auf dem Weg ins Lokal die Gaspistole von einem Bekannten mitgenommen zu haben. Einer der Beschuldigten (18) steckte die Waffe später im Auto ein.
Der 21-Jährige wurde auch wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln schuldig gesprochen. Der aufgrund seiner Vorstrafen zu einer unbedingten Haft Verurteilte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.