Heta - Rechtsanwalt des Landes Kärnten sieht keine Pleitegefahr
Klagenfurt/Wien (APA) - Keine Pleitegefahr für das Land Kärnten durch die Heta-Haftungen sieht der Anwalt des Landes, Norbert Abel. Das Land...
Klagenfurt/Wien (APA) - Keine Pleitegefahr für das Land Kärnten durch die Heta-Haftungen sieht der Anwalt des Landes, Norbert Abel. Das Land könne nun vorerst gar nichts unternehmen, es heiße jetzt Abwarten, was die Finanzmarktaufsicht (FMA) als Nächstes machen wird. Die Ablehnung des Angebots durch die Gläubiger bezeichnete Abel am Montag vor Journalisten als unverständlich.
Das tatsächliche Ergebnis des Rückkaufangebots wird nicht veröffentlicht, Mark Kletter von der Anwaltskanzlei Hausmaninger-Kletter begründete dies damit, dass man sich an das Finanzstabilitätsgesetz halte, und dieses sehe keine Veröffentlichung vor. Auf Nachfrage erklärte Abel, es habe Zustimmungen „in Milliardenhöhe“ gegeben. Er will nicht ausschließen, dass jene Gläubiger, die das Angebot annehmen wollten, nun gegen die Gruppe vorgehen könnten, die sich mit ihrer Lock-up-Vereinbarung gegenseitig verpflichtet haben, auf keinen Fall zuzustimmen. „Da ist tatsächlich zu prüfen, ob das rechtlich in Ordnung geht“, sagte Abel. Für etwa zehn bis zwölf Prozent der elf Mrd. Euro an Heta-Bonds sind übrigens die Halter dieser Papiere nach wie vor nicht bekannt, sie haben auch auf das Angebot nicht reagiert.
Für das Land bedeutet das Nein der Gläubiger laut Abel vorerst keine Veränderung der Situation. „Die ist genau gleich wie vor dem Angebot.“ Der Bund erspare sich 7,8 Mrd. Euro, die er sonst ausgeben müsste. Anders sehe die Situation bei den Gläubigern aus, so Abel: „Das sind zumeist Kapitalgesellschaften, die Aktionäre haben, und die sind sicher nicht gefragt worden.“ Die Vorstände würden sich bei den diversen Hauptversammlungen dafür rechtfertigen müssen, warum sie eine derart hohe Quote abgelehnt hätten.
Abel und Kletter sind der Ansicht, dass es für die Gläubiger nicht so einfach werden wird, sich nach dem erwarteten Heta-Schuldenschnitt durch die FMA beim Land Kärnten schadlos halten zu wollen. Da müsse wohl erst die Abwicklung der Heta abgewartet werden. Kletter meinte, es wäre vielleicht sogar besser, mit dem Schuldenschnitt zu warten, bis man wisse, was bei der Heta letztendlich an Vermögen da sei, statt auf Basis von Schätzungen zu agieren.
Eines ist für die Anwälte jedenfalls klar: „Niemals wird in diesem Kärntner Landtag ein Insolvenzverwalter Einzug halten, ebenso wenig wie in der Landesregierung. Entscheidungen treffen die gewählten Mandatare und die Regierung.“ Zu der vom Verfassungsjuristen Heinz Mayer geäußerten Ansicht, wonach eine Milliarde des Landesbudgets jährlich für die Gläubiger abgeschöpft werden könnte, meinte Abel, dies sei grotesk, ebenso wie die Vorstellung, dass die Regierung aus einem Containerdorf regiere.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA479 2016-03-14/17:48