81 Flüchtlinge in Kühl-Lkw - Schlepper in Dresden verurteilt
Dresden (APA/dpa) - Das Landgericht Dresden hat einen 34-jährigen Bulgaren wegen der Schleppung von Flüchtlingen zu viereinhalb Jahren Gefän...
Dresden (APA/dpa) - Das Landgericht Dresden hat einen 34-jährigen Bulgaren wegen der Schleppung von Flüchtlingen zu viereinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Der Mann hatte in dem Prozess gestanden, im August 81 Menschen in einem Kühllaster nonstop aus Ungarn nach Sachsen geschmuggelt zu haben - zusammengepfercht auf engstem Raum und ohne ausreichend frische Luft.
Die Flüchtlinge aus Afghanistan, dem Irak, Iran, Pakistan und Syrien konnten den Laster von innen nicht öffnen und draußen auch keine Notdurft verrichten. Einige litten an Atemnot. Auf Klopfzeichen und Hilferufe der Insassen, darunter elf Kinder, reagierte der Fahrer nicht - er hatte die Anweisung, auf keinen Fall anzuhalten.
Der Fahrer wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Staatsanwalt Steffen Leitte hatte in seinem Plädoyer von lebensbedrohlichen Umständen gesprochen und sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf zwei Jahre und neun Monate plädiert.
Die Flüchtlinge seien nur haarscharf einer Katastrophe entgangen, sagte Leitte und spielte damit auf einen ähnlichen Fall an, bei dem nur wenige Tage später in einem Kühl-Lkw in Österreich die Leichen von 71 Flüchtlingen entdeckt wurden.
Tatsächlich gibt es zwischen beiden Fällen eine Verbindung, da hinter den Taten mutmaßlich die gleichen Hintermänner stecken. Der 34-Jährige hatte deshalb unlängst auch gegenüber ungarischen Behörden ausgesagt, die zu den qualvoll erstickten Flüchtlingen ermitteln.
Der Verurteilte wirkte nach dem Urteil erleichtert. Staatsanwalt und Gericht beriefen sich bei ihrem Urteil auf die Kronzeugenregelung, weil der Beschuldigte Hinweise zu Hintermännern geliefert habe.
Staatsanwalt Steffen Leitte widersprach aber der Schilderung des Angeklagten, dass er aufgrund der Vorgaben seiner Chefs keine Möglichkeit hatte, den Lkw anzuhalten und den Insassen eine Pause zu gönnen. „Das ist falsch. Sie hatten die Wahl. Die Geschleusten hatten keine Wahl.“
Richter Joachim Kubista redete dem Bulgaren, der erst vor wenigen Tagen Vater geworden ist, am Ende seiner Urteilsbegründung mit persönlichen Worten ins Gewissen: „Sie sollten in sich gehen und darüber nachdenken, was Sie getan haben.“ Schließlich habe seine Lebensgefährtin in die Beziehung auch ein Kind eingebracht. Und auch Kinder waren an Bord.