EU-Vorgabe

Schienen-Control: Bahnen dürfen Stromlieferanten frei wählen

Das Netz zur Strom-Durchleitung stellt weiterhin die ÖBB-Infrastruktur zur Verfügung.
© ÖBB

Vier Bahnunternehmen wechselten von ÖBB-Infrastruktur zu alternativen Stromlieferanten.

Wien –Seit 1. Jänner 2016 können Eisenbahnunternehmen in Österreich ihren Energielieferanten selbst wählen, das Netz zur Strom-Durchleitung wird weiterhin von der ÖBB-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Mit Jänner haben vier Bahnbetreiber den Wechsel vom bisherigen Stromlieferanten ÖBB-Infrastruktur zu einem alternativen Energielieferanten vollzogen, teilte die Schienen-Control in einer Aussendung mit.

Dies wirkt sich auch auf die Verrechnung der Stromkosten aus: Früher gab es einen Gesamtpreis, nun werden auch für Bahnunternehmen Netzkosten und Energiepreise getrennt verrechnet. Die Schienen-Control prüft die Bedingungen für Durchleitung und Umformung des Stroms sowie die daraus entstehenden Netzkosten.

Mit der Entkoppelung wurde EU-Vorgabe umgesetzt

Der Netzbetreiber sorgt dafür, dass der eingespeiste Strom aller Energielieferanten von 50 Hertz auf 16,7 Hertz umgeformt und über das Bahnstromnetz zum Triebfahrzeug geleitet wird. „Ziel der Schienen-Control war es, den fairen Wettbewerb auch am Bahnstrommarkt sicherzustellen. Ähnlich wie im 50 Hertz - Netz kann jedes Bahnunternehmen seinen Stromlieferanten nun selbst wählen“, so Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control.

Die Durchleitung von Bahnstrom externer Stromlieferanten erfolge zu bestimmten Bedingungen. Sowohl diese Bedingungen als auch die Preise für die Durchleitung unterliegen der Prüfung durch die Schienen-Control. Mit der Entkoppelung werde eine EU-Vorgabe umgesetzt. Dass Eisenbahnverkehrsunternehmen das Recht haben, Strom eines anderen Energielieferanten durchleiten zu lassen, ergebe sich aus der Richtlinie 2001/14/EG. (APA)