Scharfes Gefecht zwischen Bauwerber und Baubehörde
Ein Wohnungsbau in Landeck beschäftigt Juristen. Der Bauwerber sieht sich von der Stadt schikaniert, diese weist die Vorwürfe prompt zurück.
Von Helmut Wenzel
Landeck –Am Weg vom Stadtteil Perfuchs nach Perfuchsberg fällt seit Monaten eine Baustelle auf. Es herrscht Stillstand. Im Hintergrund waren und sind das Stadtbauamt Landeck sowie Gutachter und Behörden bis zum Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol mit dem Fall befasst. Bauwerber Gerhard Walser will im Obergeschoß eines Gebäudekomplexes ein Chalet mit zwei selbstständigen Wohneinheiten bauen.
Auslöser der Unstimmigkeiten ist der Baubescheid. Zunächst hatte Bürgermeister Wolfgang Jörg das Bauansuchen von Walser im April 2014 abgewiesen – die nötigen gesetzlichen Vorgaben seien nicht erfüllt. Walser reichte eine Beschwerde beim LVwG ein – mit dem Ergebnis, dass der Bescheid an den Bürgermeister zurückverwiesen wurde. Im Juli 2015 gab es dann eine Bewilligung für den Bauwerber – mit diversen Auflagen bezüglich Größe, Abständen und Höhen.
Walser begann zu bauen: „Es hat nicht lange gedauert, bis ein Bescheid zur Baueinstellung eingetroffen ist.“ Mehrfach sei die Polizei vor Ort gewesen. „Handwerker wurden aufgefordert, die Baustelle zu verlassen.“ Auch Baumaterial musste entfernt werden. „Das hat alles der Stadtbaumeister veranlasst“, schilderte der Bauwerber. „Ich habe wiederholt versucht, ihn zu erreichen. Er geht nicht ans Telefon, er reagiert auch nicht auf E-Mails.“ Als er sich im Stadtbauamt persönlich beschweren wollte, habe er Hausverbot bekommen. Der Bürgermeister und der Bauamtsleiter hätten Narrenfreiheit, bemerkte Walser. „Der Bauamtsleiter schafft an.“ Er, Walser, habe sich jedenfalls an die vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplanänderung gehalten. „Und plötzlich geht nichts mehr.“
Bürgermeister Wolfgang Jörg stellte fest: „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren im Bau- und Raumordnungsrecht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich der Stadtbaumeister an die Rechtsvorschriften und damit an die Rechtsstaatlichkeit halten muss. Andernfalls steht Amtsmissbrauch im Raum.“
Der Bauwerber sei korrekt behandelt worden, man habe ihn sogar in den Planungsausschuss eingeladen, hob Stadtrat Thomas Hittler hervor. „Private Befindlichkeiten gegen den Stadtbaumeister und gegen meine Person haben nichts mit dem Bau- und Raumordnungsrecht zu tun“, betonte der Bürgermeister.
Der Bauwerber habe sich mehreren Vorgaben widersetzt, zeigte Baumeister Norbert Moschen auf: „Die Breite des Chalets war mit sechs Metern vorgegeben, er hat neun Meter gebaut.“ Auch die Länge von neun Metern habe er deutlich überschritten. „Bei unseren Überprüfungen haben wir festgestellt, dass der Bau um 30 bis 40 Prozent größer wird als vorgegeben. Das heißt, Teile des Objekts sind ein Schwarzbau.“
Zum Vorwurf, er ignoriere Anfragen des Bauwerbers, erklärte Moschen: „Jemand, der wiederholt Gesetze bricht, hat keinen Anspruch mehr auf eine Verständigung.“ Der Fall ist abermals beim LVwG anhängig, eine Entscheidung ist laut Moschen seit Monaten ausständig.