WKÖ bedauert VfGH-Entscheid zu Registrierkassenpflicht
Wien (APA) - Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Registrierkassenpflicht stößt in der Wirtschaftskammer naturgem...
Wien (APA) - Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Registrierkassenpflicht stößt in der Wirtschaftskammer naturgemäß nicht auf Freude: Die Kammer hatte die Maßnahme von Anfang an kritisiert und bedauert das Urteil. Die Entscheidung des unabhängigen Höchstgerichtes sei aber zu respektieren, räumte Rene Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel, am Dienstag ein.
Der VfGH hat die Beschwerde mehrerer Unternehmer heute zurückgewiesen und die von der Regierung eingeführte Registrierkassenpflicht abgesegnet. Sie ist wesentlicher Teil der Steuerreform und soll Manipulationsmöglichkeiten reduzieren und damit Steuerhinterziehung vermeiden.
Handelsfirmen-Vertreter Tritscher wies darauf hin, dass immerhin während des Gesetzwerdungsprozesses wesentliche Erleichterungen für Firmen erreicht werden konnten. Etwa bei der Angabe der handelsüblichen Warenbezeichnung am Beleg für Unternehmen, die keine EDV-basierten Warensysteme oder artikelgenaue Produktkataloge im Einsatz haben. Zudem seien die Regelungen für Onlineshops, den Verkauf auf Messen sowie für Automaten praxisgerechter ausgestaltet worden.
In der Wirtschaftskammer Steiermark freut man sich, dass erst Umsätze ab 1. Jänner 2016 für die Registrierkassenpflicht relevant sind. Das hat der VfGH heute klargestellt. Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab 1. Mai. Der spätere Geltungsbeginn helfe, Lieferengpässe zu entschärfen, die es sowohl bei Anschaffung als auch Implementierung gebe, so Tritscher.
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