Flüchtlinge - Holzinger: Gesetzliche Obergrenze wäre rechtswidrig

Wien (APA) - Eine gesetzliche Obergrenze für die Gewährung von Asyl wäre rechtswidrig. Dies stellte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dien...

Wien (APA) - Eine gesetzliche Obergrenze für die Gewährung von Asyl wäre rechtswidrig. Dies stellte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag unumwunden fest. In der Flüchtlingspolitik sieht er ein „katastrophales Versagen“ in den vergangenen Jahren, lobte aber die aktuellen Bemühungen der Regierung, zwischen Asylberechtigten und Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden.

Die Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen in Österreich wird seit Februar praktiziert - in Form von durch die Innenministerin festgelegten (und bisher noch nie überschrittenen) „Tageskontingenten“. Sie ist aber nicht gesetzlich fixiert, sondern beruht auf einer Einigung der Regierung und der Landeshauptleute aus dem Jänner, bis 2019 nur maximal 127.500 und somit heuer nur 37.500 Asylwerber aufzunehmen.

Ein Gesetz mit einer Obergrenze für die Gewährung von Asyl für Menschen, die auf Schutz Anspruch haben, wäre „rechtswidrig, verfassungswidrig“, sagte Holzinger am Dienstag. Aber er lobte die jetzigen Bemühungen der Regierung als „verdienstvoll“. Denn bisher habe man zu wenig konsequent zwischen Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten sowie jenen unterschieden, die kommen, „um hier die Chance auf ein besseres Leben zu haben“.

Allerdings konstatierte der VfGH-Präsident ein „katastrophales Versagen des Staates“ in der Flüchtlingspolitik in den vergangenen Jahren. Denn die für die Entscheidung über Asyl oder Zuwanderung zuständigen Behörden seien personell sehr schlecht ausgestattet gewesen. „Die Folge war, dass in einer großen Anzahl von Fällen Menschen, die weder Flüchtlinge noch subsidiär Schutzberechtigte im Sinne des Gesetzes waren, in Österreich geblieben sind.“

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA262 2016-03-15/12:14