Gericht: Südafrika hätte Sudans Al-Bashir festnehmen müssen
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA283 vom 15.03.2016 muss es im zweiten Satz richtig heißen: Das erklärte das oberste Berufungsgericht Südafrikas (nicht: Verfassungsgericht). --------------------------------------------------------------------- ~ Johannesburg/Den Haag (APA/dpa) - Südafrika hätte den wegen Völkermordes gesuchten sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Bashir während seines Aufenthalts in dem Land festnehmen müssen. Das erklärte das oberste Berufungsgericht Südafrikas am Dienstag. Den Staatschef nicht festzunehmen, habe die Verpflichtungen Südafrikas gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag verletzt und sei „gesetzeswidrig“ gewesen.
Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hatte argumentiert, dass Al-Bashir wegen der Teilnahme an einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Johannesburg im Juni 2015 diplomatische Immunität zustand. Sie ließ den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Al-Bashir daher trotz einer einstweiligen Verfügung der südafrikanischen Justiz wieder ausreisen. Ein Gericht in Pretoria hatte während Al-Bashirs Besuch verfügt, dass er das Land bis zu einem Urteil des Gerichts nicht verlassen dürfe.
Den Haag hat Haftbefehle gegen Al-Bashir wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Krisenprovinz Darfur erlassen. Der Konflikt hat nach UN-Schätzungen seit 2004 etwa 300.000 Menschenleben gekostet. Mehr als 2,5 Millionen Menschen flohen vor der Gewalt.
~ WEB http://www.icc-cpi.int/ ~ APA336 2016-03-15/13:08