Nebenkläger: Verfassungsschützer verhinderten Festnahme des NSU-Trios

München (APA/dpa) - Die Anwälte einer Familie, deren Sohn 2006 in Kassel mutmaßlich von den deutschen rechtsextremen NSU-Terroristen Uwe Mun...

München (APA/dpa) - Die Anwälte einer Familie, deren Sohn 2006 in Kassel mutmaßlich von den deutschen rechtsextremen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen wurde, haben schwere Vorwürfe gegen den deutschen Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) in Brandenburg erhoben.

In einem Beweisantrag, den sie am Dienstag im Münchner NSU-Prozess verlasen, hielten sie der Behörde vor, sie habe im Jahre 1998 die Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe vereitelt.

Dem Antrag schlossen sich nicht nur mehrere andere Opferanwälte an, sondern auch die Verteidiger des mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben. Die Verteidiger von Beate Zschäpe reagierten darauf nicht.

Rechtsanwältin Doris Dierbach sagte am Rande des Prozesses auf Anfrage, ihre Mandanten nähmen in Kauf, dass sich ihr Antrag „zugunsten der Angeklagten auswirken kann“. Staatliches Versagen kann vor Gericht bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden.

Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor. Bis auf den Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter gelten die Taten durchweg als rassistisch motiviert.