CeBIT - Das Drohnen-Business hebt nicht ab

Hannover (APA/AFP) - Sie sollen Pakete zustellen, Industrieanlagen überprüfen und den Düngemitteleinsatz steuern: Drohnen sind für viele Bra...

Hannover (APA/AFP) - Sie sollen Pakete zustellen, Industrieanlagen überprüfen und den Düngemitteleinsatz steuern: Drohnen sind für viele Branchen eine vielversprechende neue Technik. Auf der Cebit in Hannover wurde in diesem Jahr extra ein großer Hallenabschnitt für Anbieter der kleinen unbemannten Fluggeräte reserviert.

Doch über Einzeleinsätze und Testflüge kommen Drohnen bei der kommerziellen Nutzung bisher kaum hinaus. Das liegt auch an den rechtlichen Vorgaben.

An unternehmerischen Ideen für den Drohnen-Einsatz mangelt es nicht. So testet die Deutsche Post DHL derzeit die Zustellung von Paketen in den Alpen per „Paketcopter“. Die Lufthansa kooperiert neuerdings mit dem Drohnenhersteller DJI, um „Anwendungen für Großkunden“ zu entwickeln. Getestet wurde bereits der Drohneneinsatz zur Inspektion von Windkraftanlagen.

Auch die Bauern blicken interessiert auf mögliche Hilfe aus der Luft. Laut Deutschem Bauernverband (DBV) könnten die Geräte zum Beispiel dabei helfen, Dünger und Pflanzenschutzmittel gezielter einzusetzen. Auch könnten sie in Feldern nach Rehkitzen suchen, die immer wieder durch Mähdrescher zu Tode kommen.

Zahlreiche weitere Ansätze sind im Gespräch - „es gibt Möglichkeiten ohne Ende“, sagt Nadine Frey vom Hersteller DJI. Doch die breite Verwendung der kleinen Flieger lässt auf sich warten.

Ein Grund dafür - neben technischen Aspekten wie der geringen Reichweite und Nutzlast vieler Systeme - ist der rechtliche Rahmen. Der DBV formuliert es so: Eine wesentliche Voraussetzung für die Drohnennutzung sei, „dass die rechtlichen Zulassungsbedingungen derartige Einsätze in ihrer Vielfalt in Zukunft sicherstellen“.

Derzeit ist es beispielsweise verboten, ein „unbemanntes Luftfahrtgerät“ außerhalb der Sichtweite des Steuerers zu betreiben. Das schränkt Einsätze auf weitläufigen Flächen oder zwischen Gebäuden deutlich ein.

Der „Betrieb über Menschen und Menschenansammlungen“ ist laut deutschem Verkehrsministerium ebenfalls nicht gestattet; von öffentlichen Verkehrswegen muss für gewöhnlich ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Damit dürfte die Paketzustellung mit fliegendem Boten in Städten schwierig werden.

Hinzu kommen bürokratische Hürden. Der Betrieb von Drohnen, der nicht dem Freizeitvergnügen dient, ist genehmigungspflichtig. Zuständig sind die Landesluftfahrtbehörden. Zwar existieren dazu in Deutschland gemeinsame Grundsätze von Bund und Ländern, doch wird nicht jede erteilte Erlaubnis in jedem anderen Bundesland gleich anerkannt.

Die Regulierung kommt nicht von ungefähr. Mit Drohnen hat es bereits mehrfach Zwischenfälle gegeben. Zuletzt sorgte Anfang März der Beinahe-Zusammenstoß eines Air-France-Airbus mit einem kleinen Fluggerät beim Landeanflug auf Paris für Schlagzeilen. Der Absturz einer Drohne auf Menschen könnte schwere Verletzungen verursachen.

Dementsprechend betonen Branchenvertreter den Sicherheitsaspekt. „Sicherheit geht immer vor“, sagt Nadine Frey von DJI. Karsten Thürmann vom Unternehmen TVN, das Luftaufnahmen etwa von Großveranstaltungen anbietet, zeigt sich vor allem über Hobbypiloten ungehalten. „Manche kaufen sich so ein Ding und fliegen einfach los.“

Im deutschen Verkehrsministerium wird die Problematik ähnlich gesehen. Leichte, via Smartphone steuerbare Kameradrohnen seien überall erhältlich, ihr Einsatz aber „nicht ausreichend geregelt“, mahnte das Ministerium im November bei der Vorlage eines geplanten neuen Regelwerks. Für Hobbypiloten sollen deshalb die Flugverbotszonen, die es etwa rund um Flughäfen schon gibt, unter anderem auf Kraftwerke ausgeweitet werden.

Auf gewerbliche Nutzer kommen ebenfalls neue Vorschriften zu. Das Ministerium will eine Kennzeichnung für alle Drohnen vorschreiben, unabhängig vom Nutzungszweck, „um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können“. Auch sollen gewerbliche Nutzer künftig einen Führerschein brauchen.

Gleichzeitig will das Ministerium Vorschriften lockern. So sollen auch Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuermanns genehmigungsfähig werden.

Für Albrecht von Ruffer vom Drohnenhersteller Cooper Copter sind derartige Lockerungen dringend notwendig. Andernfalls könne die Drohnen-Technologie „nicht disruptiv werden“. Anders gesagt: Eine grundlegende Veränderung, egal ob in der Logistik oder der Landwirtschaft, ist unter den momentanen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich.