VW-Skandal - Deutsches Gericht: Händler muss Auto nicht zurücknehmen

Wolfsburg (APA/Reuters) - Volkswagen-Kunden können nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum nicht auf einen Rückgabeanspruch für vom ...

Wolfsburg (APA/Reuters) - Volkswagen-Kunden können nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum nicht auf einen Rückgabeanspruch für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge setzen. Die Mängel an einem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten seien nicht so erheblich, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könne, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch.

Es war dies deutschlandweit eines der ersten Urteile im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Der Fall könnte die Justiz nun weiter beschäftigen. Der Kläger-Anwalt hatte bereits angekündigt, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen - dann könnte der Streit letztlich sogar beim Bundesgerichtshof landen.

Volkswagen muss sich im Zuge des Abgasskandals mit einer ganzen Klagewelle auseinandersetzten. Zuletzt hatten Profi-Investoren vor dem Landgericht Braunschweig über drei Milliarden Euro Schadenersatz gefordert. Auch in den USA, wo der Abgas-Skandal durch die Umweltbehörde EPA öffentlich gemacht wurde, sind bereits zahlreiche Sammelklagen von Autobesitzern und Investoren eingegangen.

In Österreich werben Anwälte ebenfalls um betroffene VW-Kunden. Einzelklagen gegen Fahrzeughändler sind bereits anhängig. Darüber hinaus streben ein Wiener Advokat und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Generalvergleich über eine niederländische Stiftungslösung an. Auch eine Amsterdamer „Stichting“ für mutmaßlich geschädigte Investoren gibt es bereits.

~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com ~ APA106 2016-03-16/09:17