Für Unterhaus-Klubs geht’s jetzt um die Wurst
Nach der Registrierkassenpflicht für Sportvereine machen Tirols Unterhaus-Vereine mit einer Protestaktion am Osterwochenende mobil.
Von Alex Gruber
Innsbruck –Die Gesetzgebung macht vor den Amateursportvereinen nicht halt. Mit neuen Regelungen, zuletzt eben der Einführung einer Registrierkassenpflicht, fühlen viele Klubs u. a. die Rechtssicherheit der ehrenamtlichen Funktionäre bedroht. „Und der Fußball ist einer der Leidtragenden“, wie Josef Geisler, seines Zeichen Jurist und Präsident des Tiroler Fußballverbandes, meint. Eröffnend merkt er an: „Wir müssen aber im Interesse unserer Vereine und unserer Funktionäre auf Fehlentwicklungen und verfehlte politische Maßnahmen hinweisen. Anstatt die Arbeit der Ehrenamtlichen zu fördern, werden immer mehr nicht notwendige Hürden von Bundespolitikern gesetzt.“
Den Stein einer Protestaktion, die zum Osterwochenende auf den Tiroler Fußball-Unterhaus-Schauplätzen steigen soll (auch ein Sitzstreik zum Anpfiff wird angedacht), brachten Arno Bucher (UPC-Tirol-Liga und Kematen-Obmann) sowie Peter Abfalterer (SV Oberperfuss) ins Rollen: „Es geht nicht nur um die Registrierkassenpflicht, sondern auch um Reisekostenabrechnungen und Inventarlisten, die zu führen sind“, merkt Bucher an, dass das Prozedere allmählich den Rahmen des Erträglichen sprengt.
Mit der Protestaktion am Osterwochenende, die unter dem Titel „der Ball ruht“ läuft, wollen die Tiroler Vereine ein Zeichen setzen: „Wir wollen mit unseren Aktionen (weitere Protestbriefe, Gespräche mit politischen Vertretern, Anm.) die Wichtigkeit der Ehrenamtlichkeit unterstreichen und gleichzeitig einen Protest gegen die politischen Regelungen setzen“, erklären Bucher und Abfalterer mit Blick Richtung Zukunft.
Landesligist SV Oberperfuss hat übrigens unlängst via Facebook nach jemandem Ausschau gehalten, der für Unterstützung in der hauseigenen Vereinsküche sorgt. Möglicherweise bleibt diese im Frühjahr kalt. Ein Beispiel, das zeigt, wie schwer es ist, Menschen fürs Ehrenamt zu gewinnen. Und das wird durch die erweiterte Bürokratie mit Sicherheit nicht erleichtert.
„In den Sonntagsreden wird das Ehrenamt oft über Gebühr gelobt. Die Bundespolitik muss sich der Bedeutung des Vereinslebens nicht nur in ihren Ansprachen bewusst werden und daher auch entsprechende Taten setzen“, ergänzt Geisler.
Arno Bucher hält sinnvolle Pauschalierungen („Die gibt’s zum Beispiel in Italien“) für erstrebenswert. In erster Linie wolle man aber gemeinsam zeigen, dass man nicht alles kommentarlos schluckt.
Am Dienstag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits grünes Licht für die Registrierkassenpflicht gegeben. Drei Unternehmer waren nämlich vor den VfGH gezogen, weil sie die Registrierkassenpflicht für verfassungswidrig hielten. Für die Höchstrichter dagegen ist alles verfassungskonform, die entsprechende Regelung tritt nun ab 1. Mai in Kraft.
Registrierkassenpflicht für Sportvereine
Änderungen ab 1.1.2016:
Wenn ein Sportverein, selbst wenn er gemeinnützig ist, einen begünstigungsschädlichen Betrieb (z. B. „großes" Vereinsfest, Kantine, Fanshop) betreibt, besteht ab 1.1.2016 sowohl Belegerteilungs- als auch Registrierkassenpflicht. Während die Belegerteilungspflicht auf jeden Fall besteht, ist die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse nur dann gegeben, wenn der Jahresumsatz dieses Betriebes mehr als € 15.000 netto beträgt UND die Barumsätze den Betrag von € 7500 netto übersteigen. Als Barumsätze gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte.