Prozess nach Verbotsgesetz 2 - Hitlergruß bei Geburtstagsfeiern

Krems (APA) - Im Prozess um Wiederbetätigung am Landesgericht Krems mit sechs Angeklagten, von denen sich alle schuldig bekannten, hat sich ...

Krems (APA) - Im Prozess um Wiederbetätigung am Landesgericht Krems mit sechs Angeklagten, von denen sich alle schuldig bekannten, hat sich neben dem Erstangeklagten auch ein 27-Jähriger für das Veranstalten einer Feier, bei der es eine Hakenkreuztorte gab, vor einem Schwurgericht verantworten müssen. „Zu späterer Stunde ist die Hand gehoben und sind Parolen geschrien worden“, sagte der Beschuldigte.

Der 27-Jährige gab zu, nach einer einschlägigen Verurteilung zwei Jahre zuvor 2012 wieder positiv gegenüber dem Nationalsozialismus eingestellt gewesen zu sein. Zu seiner Geburtstagsparty am 14. Juli 2012 hatte er Mitangeklagte eingeladen. Am 20. April 2012 auf der Party des 35-jährigen Erstangeklagten hatte er ein T-Shirt mit rechtsradikaler Aufschrift („Division 88“) getragen, die Hand zum Hitlergruß erhoben und nationalsozialistische Parolen gerufen.

Der 24-jährige Sechstangeklagte, der ein Keltenkreuz am rechten Unterarm tätowiert hat, gab an, 2012 eine Einstellung entlang des rechten Ufers gehabt zu haben. Er sei interessiert gewesen an Kriegsgeschichte und Technologien, die zu dieser Zeit entwickelt wurden, „etwas Parteilastiges hat mich nie interessiert“, meinte der Beschuldigte zu seiner damaligen Einstellung. Er habe seit 2012 weder Kontakt zu den Angeklagten - bis auf einen, der sein Freund seit Kindertagen sei - noch zur rechtsradikalen Szene gehabt.

Ein 32-jähriger Angeklagter erzählte, er sei vom Erstangeklagten per Handy zu der Feier am 20. April 2012 eingeladen worden, aufgrund des Datums habe es bei ihm nicht „geklingelt“. „Ich habe eine normale Party erwartet, dann ist mir bewusst geworden, wo ich bin“, sagte der Beschuldigte, der zugab, im Alter von etwa 15 bis 19 Jahren in der rechtsradikalen Szene gewesen zu sein. Von diesem Gedankengut habe er sich später distanziert. „Ich war zu dumm zu gehen“, sagte der 32-Jährige.

Der Erstangeklagte sei über ihn auf das russische Soziale Netzwerk gekommen, sagte ein 38-jähriger Beschuldigter. „Auf Facebook sind nationale Gruppen gemeldet und gelöscht worden, deshalb sind wir auf vk.vom ausgewichen.“

Der 24-jährige Zweitangeklagte sagte, ein Streit mit seiner damaligen Freundin und eine Standpauke seines Vaters hätten bei ihm zu einem Umdenken geführt. Seit der Feier am 20. April 2012, bei dem er den Hitlergruß gezeigt hatte, habe er mit den Mitangeklagten keinen Kontakt gehabt.