Heta - Kärntner zweifeln ihre Ausfallsbürgschaften massiv an
Wien/Klagenfurt (APA) - Der Kärntner Landesanwalt Norbert Abel und sein Berufskollege Manfred Ketzer, der das Land auch berät, hingegen zoge...
Wien/Klagenfurt (APA) - Der Kärntner Landesanwalt Norbert Abel und sein Berufskollege Manfred Ketzer, der das Land auch berät, hingegen zogen die Gültigkeit der Landeshaftungen an sich in Zweifel. Für eine Gültigkeit müsste die Heta insolvent werden, eine Teilinsolvenz, wie man sie im Schuldenschnitt sehen könnte, reiche nicht.
„Es ist überhaupt nicht so, dass Kärnten jedenfalls zahlen muss“, so Ketzer. Es handle sich um Ausfallsbürgschaften, die nur unter gewissen Umständen schlagend würden. Die Kärntner Anwälte wundern sich, wie die Gläubiger überhaupt von Garantien oder einer Mündelsicherheit sprechen könnten, denn diese gebe es so nicht.
Dass die Ausfallsbürgschaften nach der Kärntner Rechtsmeinung nicht gültig sein könnten, beziehe sich etwa darauf, dass das Land selbst von der Hypo dem Gesetz nach nicht gebührend informiert worden sei - etwa durch Einschaurechte. Kärnten wird vor Gericht hinterfragen, ob es von der Skandalbank überhaupt ausreichend informiert worden ist. Aus dem Gesetz geht einfach formuliert auch hervor, dass sich Kärnten an der Heta als Hypo-Rechtsnachfolgerin regressieren könnte, wenn die Ausfallsbürgschaften schlagend werden. Aus Sicht eines Normalbürgers beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
Es gelte gravierende Rechtsfragen zu klären, ist sich Abel mit seinem Berufskollegen Manfred Ketzer einig, der ebenso Kärnten berät. Ketzer sagte, dass bisher eingebrachte Klagebegehren der Gegenseite „zum Teil nicht schlüssig“ seien.
Die Kärntner sind der Meinung, dass zuerst die Heta abgewickelt werden muss, bevor man sich am südlichsten Bundesland schadlos halten könne. Und dieses „riesige Zeitfenster“ hätten die ablehnenden Gläubiger wohl nicht ordentlich bedacht - wie sie vielleicht auch das Kärntner Landesholdinggesetz nicht ausreichend angeschaut hätten, bevor sie Hypo-Anleihen zeichneten, kritisierten die Anwälte Kärntens. Wenn es auf Basis entsprechender Titel Exekutionsanträge kämen, gebe es immer noch die „Bestands- und Funktionsgarantie“ für Kärnten als Gebietskörperschaft.
Erst wenn der Erlös durch die Abwicklung der Heta („Recovery“) feststeht und wenn die Bedingungen für eine Ausfallsbürgschaft eingehalten worden sein sollten, dann sagen die Kärntner Anwälte „Ja“ zur Rechtssicherheit der Ausfallsbürgschaften.
Anstatt vieler Verfahren könnte auch ein Musterprozess geführt werden. Dies ist laut den Kärntnern aber noch vor der Angebotslegung abgelehnt worden.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA415 2016-03-16/14:22