Wissenschaftsfonds ändert aus Budgetgründen Richtlinien für Anträge
Wien (APA) - Der Wissenschaftsfonds FWF ändert aus budgetären Gründen seine Antragsrichtlinien für Forschungsprojekte. Künftig dürfen Wissen...
Wien (APA) - Der Wissenschaftsfonds FWF ändert aus budgetären Gründen seine Antragsrichtlinien für Forschungsprojekte. Künftig dürfen Wissenschafter nur mehr höchstens zwei laufende Projekte leiten. Außerdem wird die maximale Antragssumme auf maximal 400.000 Euro pro Projekt begrenzt und im Gegenzug deren Laufzeit von drei auf vier Jahre erhöht. Die Änderungen gelten für neue Anträge ab 1. April.
„Diese Schritte sind notwendig, um bei der aktuellen budgetären Situation die Bewilligungsquoten möglichst stabil zu halten“, heißt es in einem Newsletter des FWF, der vor allem Grundlagenforschung fördert. „Darüber hinaus spielen auch forschungspolitische Überlegungen eine Rolle. Weniger Forschungsprojekte, die aber finanziell besser ausgestattet sind und eine längere Laufzeit haben, können maßgeblich zur Entlastung aller Beteiligten (AntragstellerInnen, GutachterInnen, etc.) beitragen.“
Bisher gab es keine zahlenmäßige Obergrenze für die Leitung von FWF-Projekten, hieß es auf APA-Anfrage. Auch eine Deckelung bei der Antragssumme habe es nicht gegeben. Als Orientierungsgröße galt bisher eine Summe von 350.000 Euro, wofür die Vorlage von zwei Gutachten nötig war. Je höher die Antragssumme, desto mehr Gutachten wurden verlangt - zunächst stieg diese Zahl pro 100.000 Euro um ein Gutachten, ab 550.000 Euro dann überproportional. Weitere Neuerung: Die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung wird von zwei Jahren auf sechs Monate reduziert.
Präzisiert wurden außerdem die Regelungen für Antragssperren: Anträge, die bereits zweimal überarbeitet eingereicht und abgelehnt wurden, sind für ein Jahr thematisch gesperrt. Ausgenommen davon sind jene, die bei der dritten Entscheidung aus budgetären Gründen abgelehnt wurden.
(S E R V I C E - http://go.apa.at/PAJiMMqC)