Abschlussprüfungsrecht: Prüferunabhängigkeit soll gestärkt werden

Wien (APA) - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat das neue Abschlussprüfungsrecht-Änderungsgesetz, kurz APRÄG, zur Begutachtung au...

Wien (APA) - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat das neue Abschlussprüfungsrecht-Änderungsgesetz, kurz APRÄG, zur Begutachtung ausgeschickt. Der Entwurf sieht vor, die Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht zu beseitigen und ergänzt das Regelwerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind demnach große kapitalmarktorientierte und börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als solche definiert werden. Als Lehre aus der Finanzkrise soll der Gesetzesentwurf besonders die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Abschlussprüfern stärken und die Anforderungen an die Prüfer klarer machen, so Brandstetter am Mittwoch in einer Aussendung.

Hervorzuheben ist die Ergänzung um das externe Rotationsprinzip. Das sieht einen Wechsel des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse alle zehn Jahre vor. Bevor das Unternehmen wieder denselben Abschlussprüfer nutzen darf, muss eine sogenannte „Abkühlphase“ von vier Jahren vergehen. Es ist in Härtefällen jedoch eine einmalige Verlängerung des Mandats im Entwurf vorgesehen. Ebenso soll die Bedeutung der unternehmensinternen Prüfungsausschüsse des Aufsichtsrats gestärkt werden.

Außerdem harmonisiert der Gesetzesentwurf das österreichische Unternehmens-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht mit den Richtlinien des EU-Abschlussprüferrechts.

Die Begutachtungsfrist endet am 11. April.