„Fall Oliver“ - UN-Komitee empfiehlt Rückführung nach Österreich
Graz/Genf (APA) - Im sogenannten „Fall Oliver“ macht sich die Mutter des im April 2012 vom Vater gewaltsam von Graz nach Dänemark gebrachten...
Graz/Genf (APA) - Im sogenannten „Fall Oliver“ macht sich die Mutter des im April 2012 vom Vater gewaltsam von Graz nach Dänemark gebrachten Oliver (10) Hoffnungen auf Bewegung im Konflikt. Ein Schreiben des UN-Komitees zur Eliminierung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) fordert Dänemark dazu auf, mit der „Austrian Central Authority“ zusammenzuarbeiten, um den Buben nach Österreich zurückzubringen.
Im Justizministerium hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage, man habe das von der Mutter auch an Medien geschickte CEDAW-Schreiben an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Den Inhalt könne man nicht kommentieren. Welche Auswirkungen die Auffassung der UN-Konvention haben werde, könne auch nicht gesagt werden. Von der CEDAW selbst sei das Justizministerium bisher nicht kontaktiert worden, sagte Sprecherin Britta Tichy-Martin, was auch durch das Schreiben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (advance edited, also vorab herausgegebener Schlusstext) bestätigt wird.
In der Stellungnahme des Ausschusses vom 22. Februar heißt es in dem knapp 20 Seiten umfassenden Text unter anderem, die vorliegenden Fakten zeigten eine Verletzung der Rechte der Mutter und des Sohnes nach den Regelungen der Frauenrechtskonvention. Der Ausschuss gebe daher folgende Empfehlung an die Vertragsstaaten: Es seien Schritte zu unternehmen, dass das Justizministerium umgehend mit der österreichischen Zentralbehörde (Austrian Central Authority) zusammenarbeiten solle. Damit soll die sofortige Rückkehr Olivers zur Mutter in Österreich sichergestellt werden. In Österreich sollten auch, wenn erforderlich, neue Anstrengungen zur Regelung von Sorgerechts und Besuchsmöglichkeiten im besten Interesse des Kindes aufgenommen werden. Die Mutter sieht in ihrer Stellungnahme gegenüber der APA ihre Sachverhaltsdarstellungen „in voller Hinsicht“ bestätigt.
Die CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist laut UN-Homepage eine völkerrechtliches Übereinkommen von Ende 1979, das sowohl Dänemark als auch Österreich zu Beginn der 1980er-Jahre ratifiziert haben. Ein mit rund zwei Dutzend Fachleuten besetzter Sachverständigenausschuss prüft zwei Mal im Jahr in Frühjahrs- und Herbstsession Fälle und Berichte aus den Mitgliedstaaten. Der „Fall Oliver“ war erstmals im August 2012 eingegeben worden.
Der „Fall Oliver“ ist langwierig und war am 3. April 2012 eskaliert. Der dänische Vater beging vor einem Kindergarten in Graz - laut späterer Verurteilung durch ein österreichisches Gericht - Kindesentziehung und schwere Nötigung, indem er den Kleinen mit einem Komplizen gegen den Willen der Mutter gewaltsam in ein Auto verfrachtete und nach Dänemark entführte. Die Mutter sorgt sich, dass Oliver ihr nach und nach gänzlich entfremdet werde, Kontakte z.B. via Skype waren nur kurz und sporadisch. Zu Weihnachten 2013 hatte die Mutter, Marion Olivia Weilharter, im Gespräch mit der APA erzählt: „Neuigkeiten gibt es keine, außer dass Dänemark zum wiederholten Male die Entscheidung der UN-CEDAW Frauenkonvention in Bezug auf Zugang zu Oliver ignoriert hat“. Mittlerweile wird der in Dänemark bei seinem Vater lebende Oliver im Schengener Fahndungssystem unter „abgängige Minderjährige“ gesucht. Allerdings hat sich das angesichts der konträren Auffassungen der dänischen und österreichischen Gerichte bisher als zahnlos erwiesen. Ende 2015 hatte es eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Mandatar Norbert Hofer zum Fall an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gegeben.
~ WEB http://www.un.org/en/ ~ APA519 2016-03-16/16:02