Prozess nach Verbotsgesetz 3 - Geschworene berieten Urteil

Krems (APA) - Im Prozess um Wiederbetätigung am Landesgericht Krems mit sechs - geständigen - Angeklagten haben die Geschworenen am Mittwoch...

Krems (APA) - Im Prozess um Wiederbetätigung am Landesgericht Krems mit sechs - geständigen - Angeklagten haben die Geschworenen am Mittwochnachmittag die Urteilsberatung begonnen. Eine „Läuterung“ nahm der Staatsanwalt nicht allen Beschuldigten ab, wie er im Schlussvortrag ausführte. Das Verfahren gegen den 24-jährigen Zweitangeklagten wurde ausgeschieden, er nahm das Angebot einer Diversion an.

Der Staatsanwalt betonte, bei der Strafbemessung für die einzelnen Angeklagten müsse differenziert werden. Bei einigen werde „der generalpräventive Aspekt stark zu berücksichtigen sein“. Beim 32-Jährigen könne man hingegen eine Läuterung in Erwägung ziehen.

Der Erstangeklagte (35) sei „zumindest zehn Jahre in der extremen rechten Szene“ tätig gewesen, vor Gericht habe er „Herr von Hitler“ gesagt. Beim 27-Jährigen hatte eine bedingte einschlägige Vorstrafe „nicht einmal die Wirkung, dass er sein Nazi-T-Shirt wegwirft“, betonte der Ankläger.

„Er kennt Nazi-Codes und setzt typische Nazi-Handlungen“, sagte der Staatsanwalt über den 24-jährigen Sechstangeklagten. „Ich nehme ihm die Läuterung nicht ab“ - ebenso wenig wie dem 38-Jährigen, der von Facebook zu einem russischen Sozialen Netzwerk gewechselt hatte, weil Facebook-Postings von ihm gemeldet und gelöscht worden waren.

Regina Krahofer, die Verteidigerin des Hauptangeklagten, verwies im Schlussplädoyer darauf, dass andere Nutzer die Hitler- und Hakenkreuz-Bilder auf dem Internet-Profil des 35-Jährigen gepostet hätten. Sie ersuchte ebenso wie die anderen Anwälte um milde Strafen. Für den 32-Jährigen wies sein Anwalt Georg Retter auf die Möglichkeit hin, in außerordentlichen Fällen das Mindeststrafmaß - hier ein bis zehn Jahre Haft - zu unterschreiten. Rechtsanwalt Alexander Heihs betonte, dass sein 38-jähriger Mandant seine Lebensumstände geändert habe. Auf den ordentlichen Lebenswandel der Angeklagten seit den einige Jahre zurückliegenden Taten wiesen auch die meisten seiner Kollegen hin.

In Bezug auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, bei der Ankunft zur Feier am 20. April 2012 auch in der Öffentlichkeit die Hand zum Hitlergruß erhoben zu haben, ersuchten die Verteidigerinnen des 27-Jährigen und des 24-jährigen Sechstangeklagten um einen Freispruch.

Das Verfahren gegen den Zweitangeklagten wurde ausgeschieden. Der 24-Jährige, der zum Tatzeitpunkt noch junger Erwachsener (unter 21) war, kam mit einer Diversion davon. Er nahm das Angebot von Richterin Monika Fasching-Lattus - 120 Stunden gemeinnützige Leistungen und eine Zahlung von 150 Euro - an.