Onlineglücksspiel

Finanz straft Medien bei Werbung für illegales Glücksspiel

Auch Werbung für Sportwetten war Auslöser für Anzeigen. (Symbolfoto)
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Das Finanzministerium geht im Kampf gegen illegales Onlineglücksspiel nun gegen Medien vor. Die Krone wurde in zwei Fällen belangt.

Wien – Das Finanzministerium geht im Kampf gegen illegales Onlineglücksspiel nun gegen Medien vor, in denen Werbung für diese Firmen geschaltet wird. Dabei werde das Gesetz sehr weit ausgelegt, sagte das Finanzamt dem „Standard“. Laut Branchenmagazin Horizont soll die Kronenzeitungwegen Schaltungen von Bet-at-home in zwei Fällen je 5.000 Euro zahlen, zitiert der „Standard“. Diese habe Einspruch erhoben.

Das Glücksspielgesetz verbietet, Ausspielungen im Inland zu bewerben oder die „Bewerbung zu ermöglichen“. Damit droht auch Medienhäusern, die Inserate oder Werbespots von Firmen ohne inländische Konzession verbreiten, eine Strafe von bis zu 22.000 Euro.

Legal sei Werbung nur von jenen Unternehmen, die eine Lizenz des Finanzministeriums haben - also von der Casinos-Gruppe und den Konzessionären für kleines Glücksspiel in den Ländern (vor allem Novomatic). Für die Medienhäuser bedeutet das laut Ministerium: Alle Anbieter, die keine Konzession haben, dürfen keine Werbung schalten, meint das Finanzministerium laut „Standard“.

Dabei habe Bet-at-home nur Sportwetten beworben, die in Österreich ohne Konzession angeboten werden dürfen. Allerdings werden auf der Homepage des Unternehmens auch klassische Glücksspiele wie Poker, Roulette und Blackjack angeboten. Das Finanzministerium stehe aber auf den Standpunkt, dass bei Werbung eines Unternehmen für Sportwetten das illegale Glücksspiel automatisch mitumfasst sei, schreibt der „Standard“.

Ein Sprecher des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bestätigte, dass es vom Ministerium dazu ausführliche Informationen gegeben habe. Kritik daran gebe es von Mediaprint-Geschäftsführer Thomas Kralinger, der es für unzumutbar halte, dass Medien überprüfen müssen, welche Geschäfte Anzeigenkunden in anderen Bereichen tätigen. (APA)