Flüchtlinge - Gutachten zur Obergrenze soll vorgelegt werden
Wien (APA) - Eine Obergrenze für Asylanträge ist verfassungsrechtlich offenbar problematisch. Zu diesem Schluss kommt zumindest Bernd-Christ...
Wien (APA) - Eine Obergrenze für Asylanträge ist verfassungsrechtlich offenbar problematisch. Zu diesem Schluss kommt zumindest Bernd-Christian Funk, einer der beiden Gutachter, der sich dieser Frage im Regierungsauftrag widmete. Laut Medienberichten soll das Gutachten heute, Donnerstag, der Regierung übermittelt werden, was das Bundeskanzleramt der APA aber nicht bestätigte.
Funk und der Europarechtler Walter Obwexer erstellten das Gutachten gemeinsam. Anfang der Woche hatten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ geschrieben, dass die von der Regierung verkündeten Tageskontingente für Flüchtlings (80 pro Tag) laut Expertise kein Problem darstellen.
Was den „Richtwert“ von 37.500 Asylanträgen pro Jahr betrifft, ist die Sache aber heikel. Funk pflichtete am Donnerstag im „Kurier“ dem Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Gerhart Holzinger bei, der gemeint hatte, eine entsprechende gesetzliche Regelung wäre verfassungswidrig. Im Online-“Standard“ verwies Funk auf den verfassungsrechtlich verbürgten „Rechtsschutz vor einem unabhängigen Gericht“ als „Knackpunkt“: „Würde eine gesetzliche Obergrenzenregelung geschaffen, laut der der 37.501. Asylantrag nicht mehr entgegengenommen wird, so wäre das ein eindeutiger Rechtsschutzverstoß.“
Zu den Tageskontingenten meinte Funk im „Kurier“, diese seien als „technische Restriktionen von Fall zu Fall auf ihre Erforderlichkeit und Wirkungen zu prüfen“.
Im Bundeskanzleramt wollte man derartige Ausführungen nicht kommentieren. Das Gutachten liege noch nicht vor, wurde beteuert. Man erwarte, dass es „zeitnah“ übermittelt werde. Wann der Inhalt öffentlich kommuniziert wird, „steht noch nicht fest“.