Korneuburger-Prozess gegen diebische Altenpflegerin in Korneuburg

Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag ein Prozess gegen eine 40-Jährige fortgesetzt worden, die ihre Tätigkeit al...

Korneuburg (APA) - Am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag ein Prozess gegen eine 40-Jährige fortgesetzt worden, die ihre Tätigkeit als Altenpflegerin bei Senioren für Diebstähle ausgenutzt haben soll. Laut Anklage soll sie einer alten Dame Schmuck und einem 80-Jährigen nach Betäubung mit Speiseeis Bargeld gestohlen haben. Zum Verhandlungsauftakt im Dezember 2015 hatte sie sich nicht schuldig bekannt.

Die Angeklagte soll dem 80-Jährigen bei einem privaten Besuch Eis von einem Fast-Food-Restaurant mitgebracht haben. Der Mann sei bewusstlos zusammengebrochen und erst zwei Tage später wieder zu sich gekommen - aus dem Haus fehlten neben dem Bargeld sein Handy und Laptop.

Der Darstellung des Verteidiger beim Prozessbeginn zufolge basiere die Anklage allerdings lediglich auf Vermutungen. Im Haus seiner Mandantin sei nichts gefunden worden, und im Blut des Pensionisten seien keine Substanzen nachgewiesen worden. Dieser habe selbst gegenüber der Polizei angegeben, nach ihrem Weggang auf dem Weg zur Toilette gestürzt zu sein - möglicherweise habe der Mann einen Kreislaufkollaps erlitten.

Mittlerweile ist der 80-Jährige - im Jänner - verstorben. Er sei seit dem Vorfall vor einem Jahr nicht mehr derselbe gewesen, sagte seine Tochter am Donnerstag im Zeugenstand: „Er verkraftete nicht, dass ihm so etwas passiert ist.“ Die 54-Jährige vermutete, dass die Angeklagte gewusst hatte, dass Geld im Haus war - der Pensionist hatte ein Sparbuch aufgelöst und der Feuerwehr 6.000 Euro gespendet, eine ähnliche Summe wollte er dem Roten Kreuz zukommen lassen. Die Zeugin erzählte weiters, dass ihr Vater zwar - weil einsam - sicher „empfänglich“ für weibliche Gesellschaft gewesen sei, bei der Altenpflegerin aber ein „ungutes Gefühl“ gehabt hätte.

Vater und Tochter hatten täglich miteinander telefoniert. Als die Frau den 80-Jährigen an jenem Sonntag nicht erreichte, dachte sie zunächst, er würde das Telefon nicht hören. Am Montag hob er wieder nicht ab, worauf sie bei seinem Stammwirt nachfragte, ob er essen gewesen war. Während einer Krankheit hatte der Gastronom dem Pensionisten das Essen geliefert - aufgrund des Anrufs der Tochter schaute er sofort nach. Die Eingangstür war unversperrt - der Mann lag auf dem Boden und war in der Folge total verwirrt. Er wurde ins Krankenhaus Mistelbach eingeliefert und erzählte der Tochter dann von seinem Blackout seit Samstagabend.

Das Handy des Pensionisten blieb unauffindbar. Bei der Rückkehr aus dem Spital entdeckte er das Fehlen seines Bargeldes. Bei einer folgenden Spurensuche im Haus fand die Polizei allerdings keine Eisbecher. Auch der Blut- und Harnbefund des 80-Jährigen war negativ - es wurden keine von einer Betäubung herrührenden Substanzen nachgewiesen. Auf der Schmuckschatulle jener 93-Jährigen, die im Dezember vor Gericht das Verschwinden diverser Schmuckstücke beklagt hatte, wurden keine DNA-Spuren der Angeklagten gefunden. Ein weiterer Beweisantrag auf Anhörung des Gastwirten wurde am Donnerstag abgewiesen.

Die Staatsanwältin hielt den Strafantrag aufrecht. Beide Opfer hätten vor einem Jahr jeweils nach Besuchen der Angeklagten das Fehlen von Wertgegenständen bemerkt. DNA-Spuren würden nach einmaligem Angreifen nicht unbedingt haften bleiben, und K.o.-Tropfen seien nur in ganz kurzem Zeitraum nachweisbar, betonte die Anklägerin.

Dem hielt der Verteidiger entgegen, dass Sachbeweise fehlen würden. Er beantragte daher einen Freispruch. Seinem Schlussplädoyer schloss sich am Vormittag die Urteilsberatung der Schöffen an.