Mindestsicherung - Regierung überlegt Wohnsitzpflicht für Flüchtlinge

Wien (APA) - Der Bezug der Mindestsicherung könnte für Flüchtlinge mit einer sogenannten Wohnsitzpflicht verknüpft werden. Die Regierung prü...

Wien (APA) - Der Bezug der Mindestsicherung könnte für Flüchtlinge mit einer sogenannten Wohnsitzpflicht verknüpft werden. Die Regierung prüfe diese Überlegung derzeit, bestätigte ein Sprecher von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) am Donnerstag einen Bericht der „Presse“. Das Gutachten zu möglichen Leistungskürzungen für Asylberechtigte werde voraussichtlich nächste Woche vorliegen, heißt es im Ministerium.

Das Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien wurde mit dieser Expertise beauftragt. Im Rahmen der jüngsten Bund-Länder-Verhandlungsrunde zur Mindestsicherung hatte Stöger allerdings bereits durchblicken lassen, dass er eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Flüchtlingen und Österreichern befürwortet.

In der 15a-Vereinbarung, die der Minister derzeit mit den Bundesländern verhandelt, würde die Residenzpflicht auch gar nicht stehen bzw. allenfalls als Verweis. Denn die Verpflichtung für Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte zu einem bestimmten Wohnsitz bei Bezug von Sozialleistungen wäre Sache des Fremden- bzw. Aufenthaltsrechts, heißt es im Sozialministerium.

Es gehe bei diesen Überlegungen nicht um Sanktionen, versicherte Stögers Sprecher weiters: „Die Mindestsicherung ist da nur ein Nebenaspekt.“ Im Vordergrund stünden integrations- und arbeitsmarktpolitische Überlegungen - die Integration von kleineren Gruppen funktioniere schlicht besser, zeige die Erfahrung.