EU-Verkaufsverbot für Tierversuch-Kosmetik könnte aufgeweicht werden

Luxemburg (APA/dpa) - Das generelle EU-Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetika könnte aufgeweicht werden. Ein Gutachter am Europäis...

Luxemburg (APA/dpa) - Das generelle EU-Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetika könnte aufgeweicht werden. Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme Ausnahmen für möglich - wenn es um Mittel geht, die außerhalb der EU getestet worden sind.

Entscheidend ist nach Einschätzung von Generalanwalt Michal Bobek, ob die gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden, um EU-Vorschriften einzuhalten - dies dürfe nicht passieren. Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien. Die Richter dort baten die EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der relevanten EU-Verordnung. Drei Unternehmen haben Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um sie in Japan oder China zu verkaufen. Es geht um die Frage, ob die Waren nach Europa importiert werden dürfen.

Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten ergehen. In den meisten Fällen halten sich die Luxemburger Richter dabei an die Empfehlungen des sogenannten Generalanwalts.

(S E R V I C E - EU-Kommission zum Tierversuchsverbot für Kosmetika: http://go.apa.at/gct6Kh3r - Gutachten Bobeks: http://go.apa.at/r0QDI8zf)

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA272 2016-03-17/12:11