Flüchtlinge - EuGH: Ungarn kann in sicheren Drittstaat rückverweisen

Luxemburg/Budapest (APA) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn bei der Rückverweisung eines Asylantragstellers aus Pakistan nach S...

Luxemburg/Budapest (APA) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn bei der Rückverweisung eines Asylantragstellers aus Pakistan nach Serbien recht gegeben. In dem Urteil des EuGH vom Donnerstag heißt es, die Dublin-III-Verordnung gestatte es den Mitgliedsstaaten, eine Person, die um internationalen Schutz ansuche, in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Dies sei unabhängig davon, ob es sich um den für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Mitgliedsstaat oder ein anderes Mitgliedsland handle. Konkret ging es in dem Fall um einen Pakistaner, der im August 2015 rechtswidrig aus Serbien nach Ungarn einreiste. Am 7. August 2015 stellte er in Ungarn einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Während diese Verfahren lief, verließ er aber Ungarn Richtung Tschechien. Dort wurde er aufgegriffen, als er versuchte, nach Österreich zu gelangen.

Die tschechischen Behörden schickten daraufhin den Pakistani mit Einwilligung von Budapest nach Ungarn zurück. Dort stellte der Asylwerber einen zweiten Antrag der aber von den ungarischen Behörden am 19. November 2015 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Sie vertraten die Ansicht, dass Serbien für den Antragsteller ein sicherer Drittstaat sei.

Dagegen hat der Pakistani vor dem Verwaltungs- und Arbeitsgericht in Debrecen geklagt. Dieses erbat vom EuGH eine Vorabentscheidung.