Nach Schnapsln mit Pkw überschlagen: Geldstrafe
Wohl nicht mehr ganz gerade gesehen hatte im Oktober ein Unterländer, als er mit seiner Schwester und zwei Bekannten eine bewirtschaftete Al...
Wohl nicht mehr ganz gerade gesehen hatte im Oktober ein Unterländer, als er mit seiner Schwester und zwei Bekannten eine bewirtschaftete Almhütte verlassen hatte. Beim Ausparken setzte der 72-Jährige nämlich zurück und fuhr rückwärts so weit auf einen Schräghang, bis sich der Geländewagen mitsamt allen Insassen überschlug. Dass zuvor vom Lenker nur ein Schnapsl und zwei Bier getrunken worden waren, glaubte Richterin Sandra Preßlaber nicht: „Das ergibt doch nie die festgestellten 1,31 Promille!“ Da die verletzten Mitfahrer allesamt keine Forderungen gegen den unbescholtenen Lenker stellten, blieb es bei 1200 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Geläuterte nahm das Urteil sofort an.
Eine Passantin wurde als Zeugin hingegen einer 31-jährigen Innsbruckerin zum Verhängnis. Die Serbin hatte nach einem Verkehrsunfall nämlich ausgesagt, dass ihr der Unfallgegner in das stehende Fahrzeug gefahren sei. Die Passantin bezeugte jedoch gestern vor Richter Josef Geisler, dass die wegen falscher Beweisaussage Angeklagte in ihrem Auto eine Jause verzehrte und dabei mit einem Ruck rückwärts aus ihrer Parklücke geschossen sei. Bedenkzeit für 960 Euro Geldstrafe. (fell)