Hypo-Prozess - „Zagorec-Stiftungen müssen Bank bekannt gewesen sein“
Klagenfurt (APA) - Die zuständigen Mitarbeiter der Hypo müssen gewusst haben, dass hinter den Liechtensteiner Stiftungen der kroatische Ex-G...
Klagenfurt (APA) - Die zuständigen Mitarbeiter der Hypo müssen gewusst haben, dass hinter den Liechtensteiner Stiftungen der kroatische Ex-General Vladimir Zagorec gestanden ist. Das hat der angeklagte Liechtensteiner Anwalt im Hypo-Prozess um kroatische Immobiliengeschäfte am Landesgericht Klagenfurt am Donnerstagnachmittag erklärt. Das hätte man auch nie verheimlichen können, sagte er.
Der Staatsanwalt wirft ihm, Zagorec, dem Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und dem Steuerberater Hermann Gabriel vor, diese Stiftungen gegründet zu haben, um zu verschleiern, dass hinter all den Projekten und Kreditanträgen Zagorec stecke. „Das sind die Fantasien des Herrn Oberstaatsanwalts. Die Kreditentscheidungen fallen nicht vom Himmel herunter. Es müssen ja natürliche Menschen vorgesprochen haben, die das Projekt vorgestellt haben“, argumentierte der Anwalt. Eine wirtschaftliche Berechtigung sei seiner Meinung nach unmöglich zu verbergen. Darüber hinaus habe er darauf vertraut, dass in der Bank alles korrekt abgelaufen sei.
„Wozu dann eine solche Struktur?“ fragte Staatsanwalt Robert Riffel. Darauf antwortete der Angeklagte, er habe die Gesellschaften gegründet, wie er dazu beauftragt worden sei. Die Struktur sei nicht seine Idee gewesen. „Meine Geschäftsgrundlage ist das Vertrauen in meine Klienten“, sagte er.
Über die Liechtensteiner Gesellschaften wurden Hypo-Kredite und Immobiliengeschäfte abgewickelt und der Anwalt war auch zeichnungsberechtigter Geschäftsführer. Zagorec schien in den Kreditanträgen nicht auf, so auch nicht bei dem Kredit in der Höhe von 7 Mio. Euro im Jahr 2005, der am Donnerstag verhandelt wurde.
Im gegenständlichen Fall im Jahr 2005 habe er ein Mail bekommen, mit der Anweisung, den Kreditantrag zu unterschreiben und der Hypo so schnell wie möglich zu übermitteln, es sei eilig, erzählte der Anwalt. Er habe das Schriftstück durchgelesen und weitergeschickt. Aufgrund von Unterlagen habe er den Eindruck gehabt, dass die Hypo beziehungsweise die zuständigen Sachbearbeiter in ständigem Kontakt mit Zagorec gestanden seien und damit auch ganz klar gewusst haben mussten, dass der Kroate hinter den Stiftungen stehe.
Von diesem Kredit übertrug der Anwalt im Auftrag von Zagorec 6,6 Mio. Euro auf eine „Familienstiftung“. Dort seien Beträge, die aktuell in keinem Projekt benötigt wurden, gemeinsam veranlagt worden, erklärte er. Bei dieser Stiftung seien auch Familienmitglieder Begünstigte gewesen und Ausschüttungen konnten ohne Voraussetzungen erfolgen, definierte er die Art dieser Stiftung.
Auf den Vorhalt von Richterin Michaela Sanin, im Kreditantrag sei aber ausdrücklich festgehalten, der Kredit müsse zu 100 Prozent für den Kauf einer Liegenschaft auf Hvar verwendet werden, antwortete der Anwalt, der Betrag sei ja nicht aus der Sphäre des wirtschaftlich Berechtigten verschwunden, sondern nur von einer seiner Gesellschaften zu einer anderen für einen bestimmte Zeit verlegt worden. Das Geld sei also nach wie vor zur Verwendung da gewesen, aber noch nicht gebraucht worden, rechtfertigte er die Abläufe.
Die Hauptverhandlung wurde auf 30. März vertagt.
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