Deutschland will für fälschungssichere Registrierkassen sorgen
Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Regierung nimmt nach jahrelangem Drängen der Länder und des Bundesrechnungshofes den vermutlich in die M...
Berlin (APA/Reuters) - Die deutsche Regierung nimmt nach jahrelangem Drängen der Länder und des Bundesrechnungshofes den vermutlich in die Milliarden gehenden Umsatzsteuerbetrug mit frisierten Registrierkassen ins Visier.
In der Regierung hieß es am Donnerstag in Berlin, ein Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble sehe vor, dass die 2,5 Millionen elektronischen Kassen in Deutschland bis 2019 auf ein neues fälschungssicheres System umgestellt würden. Eine nachträgliche Löschung von Umsätzen aus dem Kassenspeicher soll dann nicht mehr möglich sein.
Der SPD zufolge springt die Regierung mit dem Gesetzentwurf allerdings viel zu kurz. So soll auf eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse verzichtet werden.
Dem Gesetzentwurf, der noch in dieser Woche fertig werden soll, gehen jahrelange Debatten voraus. Der Rechnungshof hatte schon 2003 Handlungsbedarf angemahnt. Auch die Industrieländer-Organisation OECD hatte 2013 vor „gewaltigen Steuerausfällen“ gewarnt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen schätzt den jährlichen Schaden für den Fiskus durch die Hinterziehung von Umsatzsteuern auf fünf bis zehn Mrd. Euro. Schäubles Ministerium bezweifelt die Seriosität dieser Schätzung, die auf Daten aus Kanada beruht, räumt aber ein, dass es Probleme gibt.
Im Zentrum des Gesetzentwurfes steht die Einführung einer manipulationssicheren Software. Nicht mehr möglich sein sollen dann Fälle wie dieser: Die Kasse einer Gaststätte wird zwar den Tag über korrekt geführt, am Abend bucht der Wirt dann aber einen Teil des Umsatzes auf einen lediglich übenden Lehrling und rechnet die Einkünfte - und damit die Steuer - wieder herunter. Künftig sollen einmal gespeicherte Umsätze nicht mehr geändert werden können. Für die neue Software sollen sich die Kassen-Hersteller ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besorgen müssen. Außerdem sollen Betriebsprüfer unangemeldet in die Kassen schauen können. Bisher müssen sich die Beamten im Betrieb vorher anmelden.
Die Nachrüstung oder Neuanschaffung der Kassen wird Handel und Dienstleister dem Gesetzentwurf zufolge mit 400 bis 500 Mio. Euro belasten. Auf die Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse wird allerdings verzichtet. Wer will, kann also auch künftig eine altmodische Kurbelkasse oder einen Pappkarton verwenden und die Einnahmen-/Ausgabenrechnung per Hand führen.
Wegen der Umrüstungskosten sehen vor allem Teile der CDU/CSU und Wirtschaftsverbände die Gesetzespläne seit Jahren kritisch. So findet zwar der Einzelhandelsverband HDE, dass Steuerbetrug einzelner Unternehmen gezielt bekämpft werden müsse. Ein „Generalverdacht“ gegen den Einzelhandel sei aber unbegründet. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth mahnte zudem: „Wenn Betriebe bereits Systeme im Einsatz haben, die Manipulationen ausschließen, dürfen sie nicht zur Umrüstung gezwungen werden.“
Die SPD-Bundestagsfraktion verwies dagegen auf Experten wie Steuerfahnder, die von einem flächendeckenden Phänomen berichten. „Manipulationsmöglichkeiten sind Teil des normalen Beratungsgesprächs in Geschäften für Registrierkassen“, sagte der SPD-Finanzexperte Lothar Binding. Seine Fraktion fordert außerdem eine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse. Diese solle aber abgefedert werden durch eine Bagatell-Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Jahr wie in Österreich. Damit wären etwa Maronibrater oder Flohmarkthändler außen vor. Außerdem will Binding eine Belegausgabepflicht: Ein Kunde, der im Geschäft keinen Kassenzettel bekomme, wisse dann: „Hier stimmt etwas nicht.“