Erster Gerichtsentscheid zu Hypo-Altlasten - Heta warnt vor Insolvenz

Wien/Klagenfurt (APA/dpa) - Wichtiger Tag in der Causa Heta. Im ersten Prozess einer deutschen Bank gegen den von Österreich verfügten Zahlu...

Wien/Klagenfurt (APA/dpa) - Wichtiger Tag in der Causa Heta. Im ersten Prozess einer deutschen Bank gegen den von Österreich verfügten Zahlungsstopp für Altlasten der einstigen Krisenbank Hypo Alpe Adria will das Frankfurter Landgericht am Freitag (12.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden - mit womöglich schweren Folgen. Heta-Chef Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath warnte im Vorfeld vor einer unbeabsichtigten Insolvenz.

Die FMS Wertmanagement, die „Bad Bank“ des Münchner Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), klagt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen (Az.: 2-12 O 114/15). Allein in Frankfurt sind in dem Komplex nach Justizangaben bisher zehn Klagen anhängig mit einer Gesamtforderung von fast 2,3 Mrd. Euro.

Die Regierung in Wien hatte zum 1. März 2015 beschlossen, die Hypo-Alpe-Adria-Bad-Bank Heta abzuwickeln und Schuldenzahlungen zu stoppen. Damit griffen Bürgschaften des finanziell angeschlagenen Bundeslandes Kärnten für Heta-Verbindlichkeiten nicht mehr. Heta-Anwälte argumentieren, die „Bad Bank“ sei an österreichische Gesetze gebunden und dürfe daher nicht zahlen.

Der Versuch der österreichischen Seite, sich gütlich mit den Gläubigern zu einigen, war vor einer Woche endgültig gescheitert. Kärnten hatte angeboten, die Papiere zu 75 Prozent des ursprünglichen Wertes zurückzukaufen. Zwei Drittel aller Gläubiger hätten einem solchen Deal zustimmen müssen. Doch auch eine Nachbesserung der Regierung in Wien überzeugte sie nicht. Betroffene deutsche Banken und Versicherer pochen auf vollständige Rückzahlung. Insgesamt geht es um rund elf Mrd. Euro.

Kärnten hatte die riskante Expansion der Hypo Alpe Adria, die früher einmal zur BayernLB gehörte, mit Landeshaftungen unterstützt und dann gewarnt, im Falle einer vollständigen Rückzahlung drohe dem Bundesland die Pleite.

Bei der Heta ist man ob des anstehenden Frankfurter Gerichtsentscheids in höchster Alarmbereitschaft. „Wir befürchten einen durch das Urteil in Gang gesetzten Prozess, der unbeabsichtigt zur Insolvenz der Heta führen kann“, sagte der CEO der staatlichen Abbaubank dem deutschen „Handelsblatt“ laut Vorabmeldung vom Donnerstagabend. Sollte das Urteil im Fall der FMS vollstreckt werden, können Gläubiger selbst bei einer Berufung der Heta auf Vermögenswerte der Heta zugreifen. Die Gläubiger müssten dafür entsprechende Sicherheiten hinterlegen. Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) könnte dann gezwungen sein, eine Insolvenz der Heta anzuordnen, da es sonst zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger kommen würde.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA691 2016-03-17/21:29