Zweijährige mit heißem Wasser verbrüht: Prozess im „Fall Leonie“

Wien (APA) - Am Freitag müssen sich die Eltern der kleinen Leonie im Wiener Straflandesgericht verantworten, die im Oktober 2014 mit schwere...

Wien (APA) - Am Freitag müssen sich die Eltern der kleinen Leonie im Wiener Straflandesgericht verantworten, die im Oktober 2014 mit schweren Brandwunden ins SMZ Ost eingeliefert wurde. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, hatte der Vater die Zweijährige mit brühend heißem Wasser abgeduscht. Das Mädchen überlebte die Verletzungen trotz zweiwöchiger intensivmedizinischer Behandlung nicht.

Dem Vater, dem die Anklage Quälen und Vernachlässigen Unmündiger vorwirft, droht im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ursprünglich war der 26-Jährige verdächtigt worden, das Kind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht zu haben - in Medienberichten war von „Strafdusche“ die Rede. Bei den Erhebungen stellte sich dann allerdings heraus, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung der Familie in Floridsdorf defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler erhitzte das Wasser immer durchgehend auf 72 Grad. Mitangeklagt wurde auch die Mutter, da beide Elternteile das verbrühte Kind nicht unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben hatten. Der Frau drohen bis zu drei Jahre Haft.