David Guettas Konzert sorgt für Nachwehen
Das David-Guetta-Konzert im Jänner in Innsbruck hallt immer noch nach: Bei einigen Konzertbesuchern traten Hörprobleme auf, der Vater einer Betroffenen fordert jetzt Konsequenzen.
Von Irene Rapp
Innsbruck –Am 30. Jänner war der weltbekannte DJ David Guetta in der Innsbrucker Olympiahalle zu Gast. Tausende Tiroler wollten sich diesen Event nicht entgehen lassen, einigen liegt der Sound aber immer noch in den Ohren. Die Tochter von Bernhard Winklehner etwa klagte am Tag danach über ein dumpfes Gefühl in den Ohren sowie ein Pfeifgeräusch. Eine Woche lang musste das Mädchen im Krankenhaus mit Infusionen behandelt werden. „Ihr Hörvermögen ist seitdem um 30 Prozent reduziert, auch ein Tinnitus ist geblieben.“
Doch die 14-Jährige ist nicht die Einzige. Laut Winklehner gibt es mindestens sechs Betroffene, bei der Polizeiinspektion Pradl gingen laut TT-Nachfrage zwei Anzeigen ein. Eine davon hat Winklehner eingebracht, „wegen fahrlässiger Körperverletzung, denn bei dem Konzert war es offensichtlich zu laut“. Was den Geologen ärgert: „Im Tiroler Veranstaltungsgesetz ist angeführt, dass Veranstaltungen nach dem Stand der Technik durchzuführen sind und dass sie weder das Leben noch die Gesundheit gefährden dürfen.“
Bei der Behörde hingegen weist man jede Schuld von sich. „Der Konzertveranstalter hat Auflagen gehabt – u. a. über mögliche Hörschäden zu informieren, zudem wurden Ohrstöpsel aufgelegt. Man kann nicht alles regeln und Eigenverantwortung gibt es auch noch“, sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Amtes für Sicherheit und Veranstaltungen im Magistrat Innsbruck.
Für den Innsbrucker Arzt Maximilian Ledochowski ein Beweis, dass bei den Behörden mangelndes Bewusstsein der Fall ist, was Konzerte und mögliche lärmschädigende Auswirkungen betrifft. Bei sehr hohen Dauerschallpegeln könnten massive Schäden auftreten, „da gehen Nervenzellen im Ohr kaputt, diese bauen sich nicht mehr auf. Und wer weiß schon, wie laut es bei einem Konzert werden kann?“
Eine Dezibel-(dB)-Beschränkung gibt es nämlich nicht. Jedoch eine Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen, die das Umweltbundesamt herausgegeben und an der u. a. Christoph Lechner, Fachbereichsleiter für Maschinenwesen und Umwelttechnik in der Tiroler Landesregierung, mitgearbeitet hat. Darin sind zwar dB-Grenzwerte angeführt, „doch diese sind nicht rechtsverbindlich“, sagt Lechner.
Für Winklehner liegt die Lösung aber auf der Hand: „Die Behörde soll vorschreiben, dass die Empfehlung der Lärmschutzrichtlinie einzuhalten ist.“ Mit einer anderen Idee wartet Ledochowski auf: „Die Behörde könnte dB-Minuten verkaufen: Je nach dB-Anzahl und Zeit ist ein gewisser Betrag zu zahlen. Denn die öffentliche Hand muss ja auch zahlen, wenn es Lärmgeschädigte gibt.“
Nur ein Argument lässt Winklehner nicht gelten: Dass man wisse, dass es bei solchen Veranstaltungen laut werden könne, und man nicht hingehen müsste. „Das Konzert von Guetta war eine jugendfreie Veranstaltung und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz. Auch kann es nicht sein, dass die Behörden beispielsweise eine Versickerung von Parkplatzwässern stärker regulieren als ein Konzert, bei dem 5300 Besucher Gefahr laufen, bleibende Schäden davonzutragen.“ Sollte seine Anzeige zurückgewiesen werden, will er übrigens in die nächste Instanz gehen.