Rollstuhlfahrer erhält nach Gerichtsstreit Kosten für Matura

Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau (APA) - Für einen Rollstuhlfahrer aus Salzburg ist nun ein jahrelanger Gerichtsstreit mit dem Land Salzbu...

Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau (APA) - Für einen Rollstuhlfahrer aus Salzburg ist nun ein jahrelanger Gerichtsstreit mit dem Land Salzburg wegen „Diskriminierung eines körperlich Behinderten“ und „psychischer Beeinträchtigung durch Mobbing“ zu Ende gegangen. Das Land zahlt dem 23-Jährigen, der derzeit die Matura nachholt, mehrere tausend Euro an Ausbildungskosten, wie sein Anwalt Alexander Schuberth am Freitag der APA mitteilte.

Der Bursch, der beim Land eine Lehre absolviert hatte, dann aber zu seinem Ärgernis nicht weitbeschäftigt wurde, war zunächst mit seiner Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Salzburg im November 2014 abgeblitzt. Die Richterin stellte keine Gesetzesverstöße seitens des Landes fest. Schuberth legte dagegen Berufung ein. Die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser vertrat im Wesentlichen die Auffassung des Oberlandesgerichtes Linz, wonach es nach dem Salzburger Gleichbehandlungsgesetz zu keiner Diskriminierung gekommen ist.

Allerdings wurde ein kleiner Teilbereich, nämlich was das Schmerzensgeld betrifft, an das Erstgericht in Salzburg zurückgewiesen, um darüber neu zu verhandeln. Vor rund eineinhalb Monaten kam es zu dem Prozess. Es ging um die Frage, ob es für das Land tatsächlich unzumutbar gewesen sei, Amtsgebäude behindertengerecht, zum Beispiel durch den Einbau von elektrischen Türen, zu adaptieren. Für das Land hätten hohe Folgekosten entstehen können. In dem Prozess hätte auch geklärt werden sollen, ob der Rollstuhlfahrer durch eine etwaige Mehrbelastung aufgrund einer nicht gänzlichen Barrierefreiheit des Amtsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, wo er als Lehrling arbeitete, einen Schaden erlitten hat.

Zur Klärung dieser Fragen wäre aber eine Reihe von Gutachten erforderlich gewesen. Um endlich einen Schlussstrich zu setzen, habe man mit dem Land in einem außergerichtlichen Vergleich eine amikale Lösung gefunden und die Verhandlung ruhend gestellt, sagte der Anwalt des Burschen. Rund dreiviertel der Kurs-, Prüfungs- und Taxikosten zu den Kursen übernehme nun das Land. „Mein Mandant ist sehr glücklich darüber. Es gibt keine wechselseitigen Ansprüche mehr“, sagte Schuberth.

Zur Vorgeschichte: Der Betroffene aus dem Pongau hatte beim Land eine Lehre als Verwaltungsassistent absolviert. Er wurde anschließend entgegen seiner Erwartung nicht in den Landesdienst übernommen. Seiner Ansicht nach gab es dafür aber eine Zusage von seinem Arbeitgeber. Die Mutter des Burschen hatte sich nicht erklären können, warum 21 von damals insgesamt 22 Lehrlingen in den Landesdienst aufgenommen worden seien, darunter ein Behinderter, ihr Sohn aber nicht. Im Februar 2012 war das Dienstverhältnis beendet. Danach fand der Ex-Lehrling keine Arbeitsstelle mehr. Sein Anwalt forderte rund 200.000 Euro an Schadensersatz vom Land.

Die Erstrichterin kam aber zu dem Schluss, dass die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft bemüht gewesen wären, ihm eine adäquate Ausbildung zu geben, obwohl er einer Betreuung durch die Arbeitsassistenz bedurft hätte. Dass er überwiegend Hilfs- und Nebentätigkeiten verrichtet hat und vereinzelt ohne Arbeit war, sei seiner Behinderung geschuldet, die einer Vermittlung weitergehender Fähigkeiten entgegenstand.

In seiner Berufung an das Oberlandesgericht Linz hatte Rechtsanwalt Schuberth das Urteil „dem gesamten Umfange nach“ angefochten. Zur Begründung führte er „die Mangelhaftigkeit des Verfahrens, die unrichtige Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung sowie die unrichtige rechtliche Beurteilung“ an. Ein Zeuge habe ausgesagt, dass in der BH St. Johann die Stimmung so war, dass die Lehre des Klägers aufgrund seiner Behinderung nicht funktionieren könne und dass man eine vollwertige Arbeitskraft haben wollte, erläuterte der Anwalt. Entgegen des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes sei dem Rollstuhlfahrer auch kein entsprechend barrierefreier Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt worden. Das Arbeitsverhältnis sei deshalb nicht verlängert worden, weil der Kläger körperlich beeinträchtigt und die BH St. Johann nicht barrierefrei gewesen sei.