Heta - FMA beantragte Verfahrensunterbrechung in Frankfurt
Wien/Klagenfurt/Frankfurt (APA) - Die FMA hat einen Antrag auf die Unterbrechung des Verfahrens in Frankfurt eingebracht, das heute ab 12.00...
Wien/Klagenfurt/Frankfurt (APA) - Die FMA hat einen Antrag auf die Unterbrechung des Verfahrens in Frankfurt eingebracht, das heute ab 12.00 Uhr im Streit der Heta mit dem Gläubiger FMS läuft und ein folgenschweres Urteil zeitigen könnte. Sollte es zu keiner Unterbrechung kommen - eine Entscheidung stand am Freitagvormittag noch aus - so regt die FMA an, die mögliche Exekution gegen Sicherstellung auszuschließen.
Die FMA begründet ihren Schritt gegenüber der APA damit, dass bei einer Exekution eine Gläubigerungleichbehandlung droht. „Letztlich könnte eine Insolvenz ausgelöst werden, die für alle schädlich ist“, so ein Behördensprecher. Daher solle die Causa gleich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden, beantragte die FMA ebenso beim Landgericht Frankfurt.
„Der Standard“ berichtete am Freitagvormittag online, dass das Landgericht auf den FMA-Antrag reagiert und Kläger sowie Beklagte um eine Stellungnahme bis Donnerstagvormittag gebeten habe. Die Rechtsvertreter der Heta plädierten demnach in ihrer Antwort ebenso für die Vorlage der Causa beim EuGH.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com
http://www.fma.gv.at ~ APA152 2016-03-18/10:44