Gericht vertagt Heta-Entscheidung, Pleite vorerst vom Tisch
Die Finanzmarktaufsicht hatte beim Landgericht Frankfurt beantragt, die Entscheidung in der Causa Heta/Bankenabwicklungsgesetz an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.
Wien, Klagenfurt, Frankfurt – Die deutsche FMS Wertmanagement - Bad Bank der Hypo Real Estate klagt in Frankfurt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Mio. Euro samt Zinsen, die wegen des behördlichen FMA-Zahlungsmoratoriums nicht zurückgezahlt wurde.
Das Landgericht Franfurt hat nun eine Entscheidung diesem Rechtsstreit der Heta mit der deutschen Bad Bank FMS wegen des FMA-Zahlungsmoratoriums vertagt. Es sind vom Gericht, wie von mehreren Seiten Freitagmittag verlautete, neue Schriftsätze angefordert worden. Weiterverhandelt wird am 9. Juni. Eine befürchtete, ungewollte Insolvenz der Heta ist damit vorerst abgewendet. Grund für die Vertagung war der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Österreich auf eine Unterbrechung des Verfahrens.
Die FMA begründet ihren Schritt gegenüber der APA damit, dass bei einer Exekution eine Gläubigerungleichbehandlung droht. „Letztlich könnte eine Insolvenz ausgelöst werden, die für alle schädlich ist“, so ein Behördensprecher. Daher solle die Causa gleich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden, beantragte die FMA ebenso beim Landgericht Frankfurt.
Drohende Insolvenz abgewendet
Die Nerven lagen in den letzten Wochen blank. Denn es war durchaus denkbar, dass das Landgericht einen Wendepunkt herbeiführt, wenn das Moratorium nicht anerkannt würde. Das Urteil wäre dann nämlich sofort vollstreckbar gewesen.
Die obsiegenden Gläubiger hätteen auch bei einer Berufung der Heta – bei Hinterlegung von Sicherheiten – auf Vermögenswerte zugreifen können.
Und auch wenn österreichische Gerichte die Vollstreckung verwehrt hätten, wäre es möglich gewesen, auch auf Vermögen in Deutschland oder auf dem Balkan zurück zu greifen. In der EU sind derartige Vollstreckungen geregelt. Die Heta hätte sofort einen Insolvenzantrag stellen, weil es sonst zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger käme. Es erhielte ja nur jene Gruppe etwas, die erfolgreich in Frankfurt geklagt hätte. In diesem Szenario würden die Haftungen schlagend werden.
Warnungen der Heta im Vorfeld der Verhandlung
Genau davor hatte die Heta auch schon im Vorfeld gewarnt. Denn schlussendlich würden dann alle Gläubiger schlechter aussteigen und das würde auch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
„Sollte es zu einer Insolvenz kommen, droht ein Wertverlust von mehreren hundert Millionen bis zu einer Milliarde Euro, da wir nicht wie geplant die Assets geordnet verwerten können“, sagt Heta-Chef Sebastian Schoenaich-Carolath im Handelsblatt.
Die Folgen, so der juristische Heta-Berater und Insolvenzrechtsexperte der Kanzlei Schönherr, Wolfgang Höller, am Freitagvormittag: „Wenn vollstreckt werden sollte und es in einer Folgeinstanz zu einer Änderung oder einer Aufhebung des Urteils kommen, dann haftet der Gläubiger verschuldensunabhängig für jeden Schaden, den er durch die Exekution verursacht hat.“
„Gläubiger haftet für den Schaden durch die Exekution“
Die Insolvenz droht, weil es zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger kommen könnte, wenn die FMS 100 Prozent ihrer Forderungen erhalten sollte, denn für alle Gläubiger ist das bei der Heta schlicht nicht drin - es kommt ja bald zu einem angekündigten behördlichen Schuldenschnitt durch die FMA, die auch die Insolvenz einzuleiten hätte.
„Sagen wir, das Urteil wird vollstreckt und die FMS greift auf Vermögenswerte zu, die wesentlich sind für die Heta - dann wird die FMA lieber einen Insolvenzantrag stellen, damit alle Gläubiger gleich behandelt werden“, so Höller. „Und dann haftet der Gläubiger für den gesamten Schaden den er durch die Exekution verursacht hat, nicht nur mit seiner Sicherheitsleistung“, gibt der Anwalt nicht nur der FMS zu bedenken, sondern allen Gläubigern, die in Frankfurt gerichtlich gegen die Heta vorgehen wie die FMS.
Landtag lässt Rechtmäßigkeit der Haftungen prüfen
Der Kärntner Landtag hat am Freitag in seltener Einmütigkeit beschlossen, die Rechtmäßigkeit der Landeshaftungen für die Heta prüfen zu lassen. Am Vormittag wurde über die Causa prima diskutiert, die Debatte war überschattet von der bevorstehenden - und letztlich vertagten - Entscheidung am Frankfurter Landgericht. „Dann ist womöglich eh alles anders“, war der Tenor in den Couloirs.
Bereits in der Aktuellen Stunde wurde über die Auswirkungen der Ablehnung des Rückkaufangebotes diskutiert. Dabei herrschte Enttäuschung über die Entscheidung der Gläubiger vor, die sonst üblichen gegenseitigen Schuldzuweisungen hielten sich in Grenzen.
Damit war es mit der Einigkeit aber auch schon wieder vorbei, die Freiheitlichen brachten ihren angekündigten Misstrauensantrag gegen Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) ein. In der Begründung werfen die Abgeordneten Schaunig vor, ihre Vorgangsweise, insbesondere die Weigerung, mit den Gläubigern Verhandlungen zu führen, habe zur Ablehnung durch die Gläubiger geführt. Schaunig habe dem Land damit Schaden zugefügt. Auch dieser Antrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen, angesichts der Zweidrittelmehrheit der Regierungskoalition von SPÖ, ÖVP und Grünen im Landtag war er von vorneherein aussichtslos, und auch die anderen Oppositionsparteien signalisierten ihre Ablehnung.(APA)