Kammer gewinnt „Sackerl“-Streit
Wien – Eine findige deutsche Unternehmerin hatte sich den Begriff „Sackerl“ als Wortmarke schützen lassen – und von heimischen Unternehmen f...
Wien –Eine findige deutsche Unternehmerin hatte sich den Begriff „Sackerl“ als Wortmarke schützen lassen – und von heimischen Unternehmen für die Verwendung eine Lizenzgebühr verlangt. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat dem aber einen Riegel vorgeschoben und die Marke wieder löschen lassen.
Vor allem kleine Betriebe, die Kräutersackerln oder Ähnliches vertreiben, seien zur Kasse gebeten worden. Bei diesem Vorgehen bestehe aber „der dringende Verdacht eines unlauteren Geschäftsmodells“, kritisiert WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Die Wirtschaftskammer habe daher in Deutschland einen Nichtigkeitsantrag auf Löschung dieser Marke gestellt: „Sackerl“ beschreibe lediglich eine Dienstleistung bzw. ein Produkt und könne daher mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden, meinte die WKÖ.
Das Deutsche Markenamt habe dieser Argumentation vollinhaltlich stattgegeben und die Wortmarke „Sackerl“ aus dem Markenregister gestrichen. Einen ähnlichen Fall hatte es rund um den Gruß „Griaß di“ gegeben. (APA)